Leistungsbeschreibung
- Personalausweis Ausstellung
- jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
- Kosten:
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen
- das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
- Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
- Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
- zuständig:
- Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretung im Ausland
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
- Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Personalausweisbehörde des Wohnortes,
jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen),
deutsche Vertretung im Ausland
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständigkeit
- in besonderen Fällen (Eilbedürftigkeit) auch am Nebenwohnsitz möglich
- Rücksprache im Fachamt erforderlich
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Gebühren / Kosten
- Gebühr: 22,80 EUR
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
- Gebühr: 10,00 EUR
Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
- Gebühr: 13,00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
- Gebühr: 30,00 EUR
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
- Gebühr: 37,00 EUR
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Spezielle Hinweise für Trier
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
- die nachträgliche Aktivierung der Online-Funktionen ist ab 01.01.2021 gebührenfrei
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise für Trier
Zusätzlich
- wenn kein Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden ist:
- Geburtsurkunde
- und ein volljähriger Bürge mit eigenem Ausweis, der die Identität bestätigen kann
- zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
- es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus
Besonderheiten
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
- Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Spezielle Hinweise für Trier
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Wo befindet sich die Personalausweis-Nr. auf dem neuen Personalausweis?
- die nPA-Nummer (Dokumenten-Nr.) steht oben rechts in der Ecke
- beginnt immer mit L2XT
Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im neuen Personalausweis?
- es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit)
Was wird zur Nutzung der Zusatzfunktionen benötigt?
- für die meisten Zusatzfunktionen wird ein PC mit Internetzugang und ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigt
- die Nutzung der digitalen Unterschrift (Signatur) ist nur mit einem Komfortlesegerät möglich
- neben dem Lesegerät sind die Online-Funktionen des Personalausweises auch über eine App mit dem Smartphone nutzbar. Die App kann hier heruntergeladen werden, hier finden Sie auch entsprechende Informationen zu den technischen Voraussetzungen und dem Leistungsumpfang der App: Smartphone-App
Wer sperrt die Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises?
- Bürgeramt oder die Sperr-Hotline
- zum Sperren ist das Sperrkennwort erforderlich
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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