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Innenentwicklungskonzepte

Das Luftbild gibt einen Überblick über Trier-Süd
Im Vordergrund: der Stadtteil Trier-Süd. Foto: Stadtplanungsamt

Anlass

Die Stadt Trier ist nach wie vor ein attraktiver und stark nachgefragter Wohnstandort. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum, sowohl durch Eigennutzer als auch durch Kapitalanleger, setzt sich der Anstieg bei Grundstücks-, Immobilien- und Mietpreisen weiter fort. Der bundesweite Entwicklungstrend wird in Trier verstärkt von der grenznahen Lage zu Luxemburg. Die Nachfrage konzentriert sich dabei auf attraktive Wohnstandorte in integrierten, innenstadtnahen Lagen mit vielfältigen Infrastruktur-, Versorgungs- und Kulturangeboten, in der Nähe zu Arbeitsplätzen. Das Interesse an baulichen Umnutzungen, Erweiterungen und Nachverdichtungen in der Innenstadt spiegelt sich in zahlreichen Bauvoranfragen, Baugenehmigungen und Bauvorhaben wider. Es gibt zahlreiche Baulücken und mindergenutzte Flächen, die von einer geringen baulichen Dichte und Nutzungsqualität gekennzeichnet sind und einen geeigneten Raum für Nachverdichtung und Freiflächenentwicklung bieten. So werden verstärkt auch Entwicklungsräume in Blockinnenbereichen angefragt, die in Teilbereichen noch städtebauliche Potenzialflächen aufweisen.

Leitlinien der Stadt Trier

Angesichts des hohen Baulandbedarfs und der formulierten Leitvorstellungen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung mit der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Priorisierung der Innenentwicklung sollen die Potenziale in den bebauten Bereichen für die Schaffung von Wohnraum aktiviert werden. Im Flächennutzungsplan wird diesbezüglich das Ziel einer angepassten und verträglichen Nachverdichtung im siedlungsstrukturellen Leitbild verankert. Dies betrifft im Besonderen die Reaktivierung von Brachflächen und die Ergänzung und Nachverdichtung im Siedlungszusammenhang. In Hinsicht auf die ökonomische Belange bietet eine maßvolle Nachverdichtung in bestehenden Siedlungsstrukturen und der damit verbundenen Auslastung der vorhandenen Infrastruktur folgende Vorteile:

  • Reduzierung des Flächenverbrauchs und Sicherung wertvoller Freiräume,
  • Bestandserhaltung und Aufwertung bestehender Quartiere,
  • Strukturelle Aufwertung mit Baulückenschließung und Verbesserung der Stadtgestalt,
  • Auslastung der vorhandenen Siedlungsinfrastruktur und ÖPNV-Angebote,
  • Belebung und soziale Durchmischung der bestehenden Quartiere,
  • Attraktivierung der Innenstadt mit neuen Wohnangeboten und hochwertigen Freiflächen,
  • Nachfrageorientierte Wohnangebote mit individuellen Nutzungskonzepten,
  • „Stadt der kurzen Wege“ mit Ausgestaltungsmöglichkeiten eines verträglichen Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten.

Planwerk

Die vorliegenden Innenentwicklungskonzepte „Teilbereich Trier-Süd – Stadtratsbeschluss am 03.04.2014“ und „Teilbereich Trier-Nord – Stadtratsbeschluss am 06.04.2017“ vertiefen die Zielaussagen des Themenbereichs Siedlungsentwicklung der Stadtteilrahmenpläne und bereiten als informelle Planwerke im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) eine nachfolgende Bauleitplanung und Bodenordnung vor.

In den Innenentwicklungskonzepten werden die potenziellen Nachverdichtungsräume städtebaulich untersucht. Aus der umfangreichen Bestandsanalyse auf der Grundlage der Bestandsdaten des KRIS (Geo-Informationssystem der Stadt Trier) wird eine allgemeine Entwicklungsempfehlung abgeleitet, welche anhand von Testentwürfen beispielhaft überprüft wird. Diese bildet einen Beurteilungsrahmen für weitere Einzelfallprüfungen und anschließende Planverfahren, wenn mitwirkungsbereite Eigentümer, Investoren und Planer mit konkreten Projektideen und Bauvorhaben an die Stadt herantreten.

Ziel ist es, den allgemeinen Entwicklungstrend in eine qualitätsvolle städtebauliche Richtung zu lenken, mögliche Entwicklungsräume systematisch zu erfassen und Planungsperspektiven aufzuzeigen.

In den Blockrandbereichen ist bei vorhandener Erschließung und einfachen Eigentumsverhältnissen dabei oftmals eine zeitnahe Realisierung über den § 34 BauGB - Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile - möglich. Zur Regelung komplexer Grundstückverhältnisse oder heterogener Baustrukturen ist in der Regel ein Bebauungsplan aufzustellen, der auf den Zielenaussagen des Innenentwicklungskonzeptes aufbauen wird.