In Rheinland-Pfalz müssen Kindertagesstätten für unter Zweijährige (= Krippenkinder) und Kinder im Schulalter (= Hortkinder) Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten erheben. Diese sind nach Einkommen, Familiensituation und Betreuungsumfang zu staffeln. Um den Elternbeitrag festsetzen zu können, muss also bekannt sein, wie hoch das Familieneinkommen ist, wieviele Kinder im Haushalt leben und in welchem Umfang das Kind die Kindertagesstätte besucht.
In seiner Sitzung am 22. Juli 2014 hat der Stadtrat beschlossen, ab 2015 die einkommensabhängigen Elternbeiträge auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens zu erheben. Die neue Regelung soll sozialen Belangen stärker Rechnung tragen. Die vorherige Regelung, die als Basis das Bruttoeinkommen der Eltern berücksichtigte, hatte Vorteile für in Luxemburg beschäftigte Eltern mit höherem Nettoeinkommen. Der Beschluss bedeutete zudem einen Anstieg des Höchstsatzes für einen ganztägigen Krippenplatz von 352 auf 546 Euro. Bei Horten sind es nun 382 Euro. Die neue Staffelung entlastet untere Einkommen.
In unserer Verweisliste haben wir die zur Beitragsermittlung notwendigen Formulare zum Herunterladen und Ausdrucken bereitgestellt. Unser Leitfaden bietet zusätzliche Orientierungshilfe.