Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater?
Kindertagespflegepersonen betreuen und begleiten bis zu 5 Kinder gleichzeitig in ihrem eigenen Haushalt, in dem Haushalt der Eltern oder anderen geeigneten Räumen.
Sie begleiten Kinder in ihrer Entwicklung, fördern sie individuell und unterstützen sie dabei, die Welt zu erkunden.
Bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe werden sie vom Jugendamt unterstützt. Wir vermitteln Ihnen passende Tageskinder und beraten Sie in allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit. Sie erhalten durch das Jugendamt eine „laufende Geldleistung“ für ihre Tätigkeit.
Als Kindertagespflegeperson brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis. Die Voraussetzungen dazu sind:
Das Jugendamt ist für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung, Fortbildung und Begleitung sowie die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagesmütter und Tagesväter zuständig. Wir beraten Sie gerne.
Ergänzend zum Jugendamt Trier berät und vermittelt der Sozialdienst katholischer Frauen Trier e. V. (SKF Trier). Dort finden außerdem regelmäßige Informationsveranstaltungen für Interessierte an der Ausbildung zur Kindertagespflegeperson statt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Portal des Bundesfamilienministeriums zur Kindertagespflege unter www.handbuch-kindertagespflege.de.