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Grillen im Park

Grillen im Palastgarten
Auf der südlichen Wiese des Palastgartens ist Grillen erlaubt. Einweggrills sind allerdings verboten, da sie die Grasnarbe verbrennen.
Mit steigenden Temperaturen weht sofort der Duft von Bratwürsten und Steaks aus dem Palastgarten und vom Petrisberg durch die Straßen der Stadt. Übrig bleiben oft Müll, Scherben, Klagen der Anwohner und Schäden an den Grünflächen.

Grundsätzlich ist in Trier Grillen auf freien Grünflächen außerhalb von Spiel- und Bolzplätzen sowie Zierflächen überall erlaubt. Im Wald ist das Grillen verboten. Im besonders beliebten Palastgarten darf der Grill nur auf der südlichen Wiese ausgepackt werden. Dort, wie auf anderen Grünflächen, dürfen laut städtischer Satzung aber keine offenen Feuer entzündet oder Einweggrills verwendet werden.

Wenn ein paar eigentlich selbstverständliche Regeln beachtet werden, steht einer entspannten Grillsaison nichts mehr im Weg. Gegenseitige Rücksichtnahme heißt das oberste Gebot. Das heißt: Müll entsorgen, das „Räuchern“ von Mitmenschen möglichst vermeiden und die Lautstärke beim Feiern auf ein verträgliches Maß beschränken. Der Grillplatz muss dabei sorgfältig ausgewählt werden: Zu Bäumen und Sträuchern sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Häufigste Ursache für Unfälle und Brände beim Grillen sind nach Angaben der Feuerwehr falscher Umgang mit Flüssigkeiten zum Entzünden der Glut und unbeaufsichtigte Kinder am Grill.

Geregelt wird der Bereich in § 7 der Grünanlagen- und Spielplatzsatzung, die Sie im Download-Bereich finden.