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Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche und grünplanerische Ordnung eines genau festgelegten Bereichs. Er bildet die Grundlage für Baugenehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen und weitere Maßnahmen. Unter anderem kann er Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Straßen, Grünflächen, Erhalt von Biotopen, Anpflanzung von Baumgruppen und mehr festsetzen.

Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Trier können Sie über das Geoportal unten abrufen. Sie können die Karte vergrößern und verkleinern sowie den Kartenausschnitt verschieben. Bitte klicken Sie auf die Fäche, die Sie interessiert, um sich die hinterlegten Plandokumente anzeigen zu lassen. Diese können Sie als PDF-Dokumente direkt abrufen. Für Flächen, für die kein Bebauungsplan existiert, gelten die Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) zur Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich bzw. im Außenbereich nach § 34 und § 35 BauGB.


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Bauleitpläne der letzten fünf jahre, die noch nicht rechtsverbindlich sind, finden Sie unter Archiv Bauleitplanung.