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Sanierungsgebiete

Ortskern Ehrang
Ortskern Ehrang

Die Städtebauliche Sanierung ist ein gemeindliches Instrument, das seine Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch findet. Das in den letzten 40 Jahren durchgeführte Programm der Städtebauförderung seitens des Bundes beruhte auf einem komplexen Zusammenspiel vielfältiger rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Grundlagen. Das oberste Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist die Behebung städtebaulicher Missstände in Stadtquartieren. Dies bedeutet die Stärkung von Wohnen in Stadtquartieren unter Erhaltung und Sanierung wichtiger Bausubstanz, die Vitalisierung von Stadtquartieren durch Infrastruktur-, Gemeinbedarfs- und Versorgungseinrichtungen zu erhöhen sowie die Förderung des Einzelhandels gerade in historischen Altstädten.

Rechtlich führt die  Festsetzung des Sanierungsgebietes zu einer besonderen Einschränkung der Bodennutzung der Privateigentümer im Sinne der vom Stadtrat beschlossenen Sanierungsziele. Ziel ist neben der öffentlichen Förderung des Bundes, des Landes und der Kommunen eine privatwirtschaftliche Investitionstätigkeit vorzubereiten und anzuregen.

Hierfür gibt es neben den Einschränkungen auch steuerliche Vorteile oder finanzielle Unterstützung für die Grundstückseigentümer.

Die Bundesförderung lief mit dem Jahr 2012 aus. Begonnene Maßnahmen werden noch ausfinanziert.

Wie Entwicklungsmaßnahmen dienen die Sanierungsmaßnahmen dem Wohl der Allgemeinheit. Eine Abwägung privater und öffentlicher Interessen ist sorgfältig durchzuführen.

Haupteinsatzgebiete sind

  • historische Altstädte,
  • Dorf- und Kleinstadtkerne
  • und Altbaugebiete (häufig "gründerzeitliche Stadterweiterungen").

Daneben ist auch die Revitalisierung von Großsiedlungen aus der Nachkriegszeit oder auch die Konversion von aufgegebenen Militär- und Produktionsstätten Haupthandlungsfelder.

Die Stadt Trier hat aktuell noch 8 Sanierungsgebiete in der Umsetzung, wobei ein Teil schon in der Umsetzung abgeschlossen ist. Die finanzielle Abrechung mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen ist derzeit in der Vorbereitung.

Nachdem die klassische Städtebauförderung ausgelaufen ist, wurden parallel neue Instrumente aufgelegt, die mit ähnlichen Zielsetzungen ausgestattet sind. Dazu zählen der Stadtumbau und das Programm Sozialer Zusammenhalt (ehemals Soziale Stadt).

Zur Zeit sind folgende Sanierungsgebiete rechtsverbindlich:

  • Bahnausbesserungswerk/Bobinet
  • Jägerkaserne
  • Kaserne Castelnau in Trier-Feyen
 
Zuständiges Amt