Inhaber eines Bewohnerparkausweises genießen in ihrer Zone ein Vorrecht, aber kein Anrecht auf einen wohnungsnahen Parkplatz. Alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch auf Nutzung des Bewohnerparkens, so dass die Zahl der berechtigten Nutzer die Zahl der verfügbaren Stellplätze übersteigen kann.
Durch Bauarbeiten oder Veranstaltungen können Parkplätze vorübergehend wegfallen, so dass eine regelmäßige Kontrolle des Pkw (mindestens alle drei Tage) zu empfehlen ist. Bei längerer Abwesenheit vom Wohnort sollte eine dritte Person mit der Kontrolle betraut werden.
Die Ausweise können beim Bürgeramt beantragt werden und sind zwölf oder sechs Monate gültig. Die Jahresgebühr für die Erteilung der Ausweise beträgt 200 Euro, für ein halbes Jahr entsprechend 100 Euro.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?