Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken (Verkehrswertgutachten). Darüber hinaus können auch Gutachten über den Pachtwert gemäß § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz erstellt werden.
Die Geschäftsstelle nimmt die schriftlichen Anträge auf Gutachtenerstattung entgegen und bereitet die Gutachten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen vor.
Die Gutachten werden von den mitwirkenden Gutachtern in nicht öffentlicher Sitzung nach erfolgter Ortsbesichtigung beraten und beschlossen.
Zur Gutachtenerstellung benötigt die Geschäftsstelle:
Die Gebühr für die Erstattung eines Gutachtens richtet sich nach der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils geltenden Fassung.
Auszug aus der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17.08.2022:
Lfd. Nr. | Leistung | Gebühr | |
---|---|---|---|
23 | Erstattung von Gutachten (§193 BauGB) | v.T. des Verkehrswertes | zzgl. Grundgebühr |
23.1 | Für unbebaute Grundstücke und Rechte an unbebauten Grundstücken mit einem Verkehrswert | ||
23.1.1 | bis zu 250.000,00 € | 4,1 | 740,00 € |
23.1.2 | über 250.000,00 € bis zu 1 Mio. € | 1,5 | 1.440,00 € |
23.1.3 | über 1 Mio. € | 0,9 | 2.040,00 € |
23.2 | Für bebaute Grundstücke und Rechte an bebauten Grundstücken mit einem Verkehrswert | ||
23.2.1 | bis zu 250.000,00 € | 7,2 | 990,00 € |
23.2.2 | über 250.000,00 € - 500.000,00 € | 3,0 | 2.150,00 € |
23.2.3 | über 500.000,00 € - 2,5 Mio € | 1,5 | 3.000,00 € |
23.2.4 | über 2.5 Mio € - 10 Mio € | 1,15 | 4.050,00 € |
23.2.5 | über 10 Mio € | 0,9 | 6.600,00 € |
23.3 | über die ortsübliche Pacht nach dem Bundeskleingartengesetz | 306,00 bis 1.458,00 € | |
23.4 | Für über den üblichen Rahmen hinausgehende Mehrarbeiten infolge bes. Erschwernisse | bis zu 30 v.H. der Gebühr nach lfd. Nr. 23.1 oder 23.2 |
Zu den o.g. Gebühren wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Beispiel für eine Gebührenberechnung:
Für ein Gutachten über ein bebautes Grundstück mit einem Verkehrswert von 400.000 EUR, ohne besonderen Schwierigkeitsgrad, ohne zu bewertende Rechte und Belastungen, fällt folgende Gebühr an (Stand des Gebührenverzeichnisses: 03.06.2024):
3,0 von Tausend des Verkehrswertes | = 1.200,00 € |
Grundgebühr | = 2.150,00 € |
Summe | = 3.350,00 € |
Umsatzsteuer 19% | = 636,50 € |
Gesamtgebühr | = 3.986,50 € |
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