Die Grundsteuer ändert sich im Jahr 2025. Je nachdem, wo ein Gebäude liegt, wie alt es ist und wann es zuletzt saniert wurde, kann die Grundsteuer teils erheblich höher ausfallen. Wie das kommt, wird nachfolgend erklärt.
Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben. Dazu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben. In Trier spielt diese Steuer keine sehr große Rolle. 2024 lagen die Einnahmen aus der Grundsteuer A bei 64.000 Euro. Die Grundsteuer B wird auf privat oder gewerblich genutzte Grundstücke gezahlt. Sie ist wichtig für die Stadt, denn hier ging es in der Vergangenheit um jährliche Einnahmen von ca. 22,5 Millionen Euro.
Zahlen müssen die Grundsteuer die Eigentümerinnen und Eigentümer. Wenn die Grundsteuer steigt, trifft das aber auch Mieterinnen und Mieter, denn Eigentümer können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf alle umlegen, die im Haus wohnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2018 das bis dahin geltende Grundsteuersystem für verfassungswidrig erklärt, weil es vorkommen konnte, dass eigentlich gleichartige Grundstücke in der Nachbarschaft komplett anders behandelt wurden, also eine andere Grundsteuer zahlen mussten. Die alte Grundsteuer basierte auf Grundstückswerten, die in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 stammten, im Osten sogar aus dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung aufgetragen, dass spätestens bis Ende 2024 eine Neuregelung in Kraft treten muss.
Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Wert des Grundbesitzes multipliziert mit der Steuermesszahl multipliziert mit dem Hebesatz. Die Steuermesszahl beträgt in Rheinland-Pfalz ab 2025 Jahr für unbebaute Grundstücke 0,34 Promille, für Wohngebäude 0,31 Promille. Um den Wert des Grundbesitzes zu ermitteln, mussten alle Grundstücksbesitzer in den vergangenen Jahren Fragebögen des Finanzamtes ausfüllen. Dabei wurden viele Daten abgefragt, die Größen der Grundstücke, die Wohnflächen, wann die Gebäude zuletzt kernsaniert wurden und auch die Lage der Grundstücke – die einen großen Einfluss auf den Wert hat. Der Wert ist also individuell für jedes Grundstück ermittelt worden. Deshalb kann die Grundsteuer ab 2025 bei manchen Gebäuden teils sehr stark ansteigen, sie kann aber auch gleichbleiben oder sogar leicht sinken.
Den Hebesatz legt die jeweilige Kommune fest – in Trier also der Stadtrat. In seiner Sitzung vom 4. Dezember 2024 hat der Rat beschlossen, diesen Hebesatz von 550 auf 600 Prozent anzuheben. Diesen Vorschlag hatte die Verwaltung gemacht, denn nur damit ist sichergestellt, dass die städtischen Einnahmen 2025 so hoch bleiben wie 2024. Würde der Hebesatz bei 550 Prozent bleiben, hätte die Stadt nach der neuen Berechnung 1,8 Millionen Einnahmen weniger. CDU, SPD, Grüne, FDP, Die FRAKTION, die Freien Wähler und der Stadtvorstand stimmten mit 42 Stimmen für den höheren Hebesatz. AfD und Linke waren mit 8 Stimmen dagegen, zwei UBT-Vertreter enthielten sich der Stimme. AfD und Linke argumentierten, man solle erst abwarten, was eine von Rheinland-Pfalz geplante Neuregelung auf Landesebene bringe. Die Landesregierung hatte kürzlich angekündigt, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, unterschiedliche Hebesätze festzulegen. Beschlossen ist das aber noch nicht – und wie die Regelung umgesetzt werden kann, ist noch unklar. Oberbürgermeister Wolfram Leibe plädierte deshalb dafür, sich im Laufe des Jahre 2025 die neuen Möglichkeiten genau anzusehen und Verbesserungen für 2026 umzusetzen.
Die Stadt hat Musterberechnungen gemacht, die zeigen, dass private Grundstücksbesitzer – und damit auch Mieterinnen und Mieter – im kommenden Jahr in vielen Fällen mehr Grundsteuer zahlen müssen, während gewerbliche Grundstücke entlastet werden. Die folgende Musterberechnung (die je nach Wohnlage und Grundstücksgröße wesentlich anders ausfallen kann) zeigt, dass bei der erwarteten Steigerung der Grundsteuerbeträge im kommenden Jahr vor allem die vom Bund vorgegebene Neuberechnung der Messbeträge der Grund für die Verteuerung ist – und weniger der jetzt vom Stadtrat beschlossene höhere Hebesatz:
3-Zimmer ETW:
Einfamilienhaus:
Mittelständiges Unternehmen:
Diese Berechnungen sind Mittelwerte. Die Steuer kann für Grundstücke höher ausfallen, aber je nach Lage und Alter des Hauses auch niedriger oder auf gleicher Höhe bleiben wie bisher.
Die rund 50.000 Bescheide für alle Grundbesitzer in Trier wurden mit Datum 6. Januar verschickt. Aus den Briefen erfahren Sie, wie hoch die Grundsteuer 2025 ausfällt. Gezahlt wird sie wie bisher nicht in einem großen Betrag, sondern quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.