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Vermittlung stationärer Hilfen

Es gibt Situationen, in denen die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des eigenen Elternhauses angezeigt ist.

Diese Hilfen werden auf Antrag der Sorgeberechtigten gewährt oder auch nach Anordnung durch Jugend- oder Familiengerichte.

Es bieten sich folgende Unterbringungsmöglichkeiten an:

Alle Formen der außerfamiliären Unterbringung sind zunächst darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendlichen die Rückkehr in ihre Familie zu ermöglichen. Voraussetzung hierzu ist, dass bei der Antragstellung einer stationären Maßnahme zusammen mit den Erziehungsberechtigten und dem betroffenen Kind oder Jugendlichen eine differenzierte Problemanalyse erstellt wird, auf die sich ein gut strukturierter Hilfeplan aufbauen lässt. Ein wesentlicher Bestandteil zur Zielerreichung ist weiterhin die kontinuierliche Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in den Hilfeprozess.

Können junge Menschen in ihr familiäres Umfeld nicht zurückkehren, wird ihnen die Möglichkeit der Ausbildung geboten und sie erfahren Unterstützung, um ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Betreutes Wohnen wird meist jungen Volljährigen angeboten als mögliche Hilfe zur Verselbständigung, aber auch Jugendlichen zur Ablösung einer bisher erfolgreich verlaufenen Pflegestellenbetreuung bzw. Heimerziehung. Das eigenständige Wohnen unter Anleitung ist in besonderer Weise geeignet, eine individuelle Lebensgestaltung zu praktizieren und zu erproben und sich in einem Sozialgefüge verantwortlich zurechtzufinden.

 
Zuständiges Amt