Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Stadtverwaltung Trier
Am Augustinerhof
54290 Trier
Telefon 115
vertreten durch
Oberbürgermeister Wolfram Leibe
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Trier
Telefon 115
E-Mail: datenschutz@trier.de
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden zur Durchsetzung des Befahrverbots der Fußgängerzone und ggf. zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erhoben, sofern Sie sich ohne Ausnahmegenehmigung in der Fußgängerzone aufhalten.
Grundsätzlich erfolgt durch die Kamera lediglich ein Abgleich des Kennzeichens mit den Daten Ihrer Ausnahmegenehmigung, sobald sie mit Ihrem Fahrzeug vor die Polleranlage fahren. Sofern Sie bei der Ausfahrt die Nummer zur Polleröffnung wählen müssen, weil Sie sich ohne Ausnahmegenehmigung in der Fußgängerzone aufgehalten oder diese nicht rechtszeitig verlassen haben, nimmt die Kamera auf Grund Ihres Anrufes ein Foto auf um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit §§ 3, 21 LDSG (RLP) i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 100h StPO
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Zum Betrieb der Polleranlage setzen wie die Firma Code Hive GmbH als Auftragsdatenverarbeiter ein.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Die Aufnahme zum Abgleich Ihres Kennezichens im Rahmen der der Überpfüung der Zufahrtsberechtigung werden nicht gespeicht. Sofern Ihre Daten auf Grund unberechtigtem Aufenthalts in der Fußgängerzone im Rahmen des Bußgeldverfahrens verarbeitet werden, richtet sich die Speicherdauer nach der Frist des Bußgeldverfahrens.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 3040, 55020 Mainz, Webseite.