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Lärmkartierung 2. Stufe

Im Rahmen der 2. Stufe erfolgte eine Lärmkartierung jener Straßen, die im Unterschied zur 1. Stufe der Lärmaktionsplanung nur die Hälfte des Verkehrsaufkommens aufweisen, um auch die geringer belasteten Gebiete zu erfassen. Somit wurden nach Kartierung der von mehr als 6 Millionen Kfz im Jahr belasteten Straßen auch jene mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz im Jahr kartiert.

Um Lücken in der Lärmkartierung zu vermeiden, welche sich aufgrund der festen Verkehrsmengenschwellen von 3 Millionen Kfz pro Jahr auf klassifizierten Straßen ergeben hätten, wurden auch nicht klassifizierte Straßen mit einer Verkehrsbelastung von 3 Millionen Kfz pro Jahr berücksichtigt. Darüber hinaus wurden zwei Straßenzüge, welche nach den rechtlichen Regelungen ebenfalls nicht zu kartieren waren, von der Stadt Trier über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in die Ermittlung der Belastungen miteinbezogen, um so Lückenschlüsse in der Kartierung zu erzielen. Die im Rahmen der ersten Stufe der Lärmkartierung erfassten Straßen wurden zudem einer erneuten Berechnung auf Grundlage neuer Verkehrszahlen unterzogen. Die Lärmkartierung der zweiten Stufe bildet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe.

Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet von Trier erfolgte auf Grundlage der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Mit der Durchführung der Lärmkartierung war das Büro FIRU GfI aus Kaiserslautern beauftragt. Die Lärmkarten und der Erläuterungsbericht wurden fristgerecht an das zuständige Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz übermittelt:

Die Lärmkartierung enthält zudem Angaben zur Anzahl betroffener Bewohner, über lärmbelastete Flächen sowie die geschätzte Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Kindertagesstätten.

Belastung Lden
(24 Stunden)
BetroffeneBelastung Lnight
(22 bis 6 Uhr)
Betroffene
55 - 60 dB 4100 50 - 55 dB 2900
60 - 65 dB 2600 55 - 60 dB 2400
65 - 70 dB 2400 60 - 65 dB 1600
70 - 75 dB 1700 65 - 70 dB 300
> 75 dB 200 > 70 dB -

Belastung Lden
(24 Stunden)
Lärmbelastete
Flächen (km²)
Geschätzte Zahl der WohnungenGeschätzte Zahl der SchulenGeschätzte Zahl der KrankenhäuserGeschätzte Zahl der Kindertagesstätten*
> 55 dB 22,47 8200 12 2 8
> 65 dB 6,40 2700 3 - 1
> 75 dB 1,47 400 - - -
* Die Angabe der geschätzten Zahl der Kindertagesstätten ist nach der 34. BImSchV nicht erforderlich. Die Auswertung erfolgte zu informativen Zwecken.

Insgesamt sind ca. 2.000 Menschen sehr hohen Belastungen von über 70 dB(A) tagsüber bzw. 60 dB(A) nachts ausgesetzt. Die größte Problemdichte liegt diesbezüglich im Bereich der Straßenzüge Saarstraße/Matthiasstraße, Paulinstraße, Pacelliufer (B49d: Auf der Steinrausch 16-42), im Bereich Hindenburg-/Stresemann-/Metzelstraße/Zuckerberg und dem Abschnitt Luxemburger Str. 81 bis zur Römerbrücke (B51 d). Die ebenfalls stark betroffenen Abschnitte der Avelsbacher Straße (L144 a) und der Eurener Straße (K 1 a) weisen bereits passiven Lärmschutz auf.

Für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung im Bereich der Haupteisenbahnstrecken ist nach der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 2. Juli 2013 vom Jahr 2015 an das Eisenbahnbundesamt zuständig (Lärmkarten des Eisenbahnbundesamtes).

Lärmkartierung interaktiv im Geoportal


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Zuständiges Amt