Bewohnerparkausweise können online oder schriftlich beim Amt für Bürgerdienste für eine Laufzeit von zwölf oder sechs Monaten beantragt werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung zu beantragen. Das Datum ist auf dem Ausweis abgedruckt. Die Gebühr beträgt 200 Euro für ein Jahr und 100 Euro für ein halbes Jahr. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Ausweis gut sichtbar im Auto abgelegt ist. Genehmigungen werden für Pkw und motorisierte Zweiräder ausgestellt.
Am 1. Juli 2020 wurden die bisher 20 kleinteiligen Bewohnerparkzonen zu den drei Zonen N/Nord, M/Mitte und S/Süd zusammengefasst.
Der Bewohnerparkausweis kann online beantragt, bezahlt und gleich ausgedruckt werden:
Zur Beantragung werden im Online-Formular zunächst Daten zur Person und zum Fahrzeug erfasst. Diese werden datenschutzkonform verarbeitet und mit dem Melderegister abgeglichen. Der Antragsteller erhält im Anschluss eine E-Mail mit einem Link und einem Zugangscode zu einer personalisierten Webseite. Dort gibt es eine Schaltfläche zum Ausdrucken des Ausweises, was auch mit einem Schwarz-Weiß-Drucker möglich ist. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe des Online-Zahlsystems Paypal.
Der persönliche Zugangscode für das Bewohnerparken bleibt gültig, so dass man später auch eine Verlängerung des Ausweises beantragen oder Daten aktualisieren kann.
Zur Online-Verlängerung benötigen Sie Ihre Zugangsdaten. Falls Sie diese nicht erhalten haben, fordern Sie diese bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und des amtlichen Kennzeichens über das Kontaktformular Bewohnerparken an.
E-Mail: Kontaktformular