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Bewohnerparkausweis beantragen

Bewohnerparkausweis der Stadt Trier

Bewohnerparkausweise können online oder schriftlich beim Amt für Bürgerdienste für eine Laufzeit von zwölf oder sechs Monaten beantragt werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung zu beantragen. Das Datum ist auf dem Ausweis abgedruckt. Die Gebühr beträgt 200 Euro für ein Jahr und 100 Euro für ein halbes Jahr. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Ausweis gut sichtbar im Auto abgelegt ist. Genehmigungen werden für Pkw und motorisierte Zweiräder ausgestellt.

Am 1. Juli 2020 wurden die bisher 20 kleinteiligen Bewohnerparkzonen zu den drei Zonen N/Nord, M/Mitte und S/Süd zusammengefasst. 

Online-Anträge

Der Bewohnerparkausweis kann online beantragt, bezahlt und gleich ausgedruckt werden:

Online-Erstantrag

Zur Beantragung werden im Online-Formular zunächst Daten zur Person und zum Fahrzeug erfasst. Diese werden datenschutzkonform verarbeitet und mit dem Melderegister abgeglichen. Der Antragsteller erhält im Anschluss eine E-Mail mit einem Link und einem Zugangscode zu einer personalisierten Webseite. Dort gibt es eine Schaltfläche zum Ausdrucken des Ausweises, was auch mit einem Schwarz-Weiß-Drucker möglich ist. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe des Online-Zahlsystems Paypal.

Der persönliche Zugangscode für das Bewohnerparken bleibt gültig, so dass man später auch eine Verlängerung des Ausweises beantragen oder Daten aktualisieren kann. 

Online-Verlängerung/Änderung

Zur Online-Verlängerung benötigen Sie Ihre Zugangsdaten. Falls Sie diese nicht erhalten haben, fordern Sie diese bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und des amtlichen Kennzeichens über das Kontaktformular Bewohnerparken an.

Tipps:

  • Um die Bearbeitung zu beschleunigen, achten Sie bitte darauf, den Antrag vollständig auszufüllen.
  • Der Bewohnerparkausweises kann nicht telefonisch, sondern muss online oder schriftlich (per Post oder Fax) beim Amt für Bürgerdienste beantragt werden. Dabei müssen Name, Anschrift, eine aktuelle Telefonnummer, das aktuelle Kfz-Kennzeichen sowie Marke und Typ des Fahrzeugs angegeben werden. Wenn der Bewohnerparkausweis schriftlich beantragt wird, erfolgt die Zustellung der Genehmigung nach Zahlungseingang per Post.
  • Bei Änderung der Anschrift, Fahrzeugwechsel oder neuem Kennzeichen endet die bestehende Genehmigung. Es muss ein neuer, ein Jahr gültiger Ausweis (für 200 Euro), ein halbes Jahr gültiger Ausweis (für 100 Euro) oder eine Änderung ohne Laufzeitveränderung der bestehenden Genehmigung für eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro beantragt werden.
  • Übrigens: Nach einer Änderung der Anschrift müssen die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren geändert werden, auch wenn Sie ihr Kennzeichen behalten.
  • Wenn der Bewohnerparkausweis verloren wurde, muss für den Folgeantrag zusätzlich eine Verlusterklärung beigefügt werden (siehe "Downloads").
  • Ab dem 1. März 2025 können auf einem Bewohnerparkausweis bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden. Die Beantragung von mehr als einem Fahrzeug ist nur postalisch, per Fax oder per E-Mail möglich. Unter Formulare finden Sie hierzu einen Antrag.
 
Zuständiges Amt