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Mottoförderung

Freie Kulturprojekte, die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen, haben im nächsten Jahr eine gute Chance auf städtische Förderung: Der Dezernatsausschuss III hat in seiner Sitzung vom 14. November 2023 das Fördermotto „Nachhaltigkeit“ für das Jahr 2024 beschlossen. Das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz fördert insbesondere Formate aus der freien Szene, die sich in besonderer Weise mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Dies kann etwa in Form beispielhafter Produktionsbedingungen wie CO2-neutraler Veranstaltungen geschehen, durch künstlerische oder inhaltliche Auseinandersetzungen oder durch besondere Bildungsprojekte, die kulturelle mit nachhaltigen Fragestellungen verbinden.

„Wir haben ‚Nachhaltigkeit für die Kultur‘ als Handlungsfeld für das städtische Kulturleben in unser neues Kulturleitbild aufgenommen und damit als wichtige kulturpolitische Zielstellung in Trier verankert“, erklärt Kulturdezernent Markus Nöhl. „Kultur kann bei der nachhaltigen Gestaltung unserer Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Wir können sie nachhaltiger produzieren; Kultur leistet darüber hinaus auch die Inhalte wertvolle Denkanstöße, wie wir unsere Gesellschaft weiterentwickeln wollen. Hier liegt eine große Chance, den Menschen das Thema Nachhaltigkeit als gemeinsame Herausforderung näherzubringen.“

Für Projekte, die unter dem Fördermotto stattfinden, stehen vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushalts Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro bereit, die auf Antrag vergeben werden. Antragsfrist ist der 31. Januar 2024. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, werden nachrangig und im Verhältnis zum noch zur Verfügung stehenden Budget geprüft.

Einzureichen sind die üblichen Antragsunterlagen (Projektskizze sowie Formblatt Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan). Die Entscheidung liegt bei Förderungen bis 5.000 Euro bei Kulturdezernent Markus Nöhl, darüber hinaus beim Dezernatsausschuss III. Es gelten – wie bei allen städtischen Förderungen im Kulturbereich – die Kulturförderrichtlinien und die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Trier.

Alle Unterlagen stehen im Bereich Städtische Projektförderung zu Verfügung, ebenso wie weitere Informationen zum Förderverfahren.

Ansprechpartnerin

Institution: Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz

Frau Stephanie Frauenkron
Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Telefon: 0651/718-1412

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