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Kulturschaufenster: Ausschreibung zur freien Gestaltung

Neue Vergabe der Schaufensterflächen im ehemaligen Karstadt-Gebäude

Blick von der Straße auf ein Schaufenster
Karstadt Schaufenster I

Kunst und Kultur stiften Identität und beleben den öffentlichen Stadtraum. Aufgrund der positiven Resonanz auf die bisherigen Ausschreibungen besteht daher auch im zweiten Halbjahr 2024 die Möglichkeit, die Schaufensterfassaden im ehemaligen Karstadt-Gebäude entlang von Simeon- und Moselstraße mit kreativen Ideen zu füllen. Kulturschaffende, Vereine, Initiative und Kultureinrichtungen sind herzlich eingeladen, sich für ein Kulturschaufenster zu bewerben. Wie schon in den vorangegangenen Ausschreibungen sind auch diesmal der Fantasie keine Grenzen gesetzt, sofern die Umsetzung innerhalb der organisatorischen Rahmenbedingungen möglich ist. Gezeigt werden können eigene Arbeiten, Werbung für Veranstaltungen oder kleinere Aufbauten.

„Die Kulturschaufenster sind ein wichtiger Beitrag für eine bunte, kreative Innenstadt“, bekräftigt Kulturdezernent Markus Nöhl. „Mit dem Projekt machen wir Kultur für alle zugänglich und bieten der lokalen Kulturszene zugleich eine wichtige Präsentationsfläche an einem prominenten Standort. Ich freue mich sehr, dass wir das Projekt zum bereits vierten Mal durchführen können.“

Für die freie Szene stehen die folgende Glasfassaden entlang der Simeonstraße zur Verfügung:

Folgende Glasfassaden entlang der Moselstraße stehen ebenfalls zur Verfügung:

Im zweiten Halbjahr 2024 stehen folgende Zeitfenster zur Verfügung:

  • 1. Juli – 19. August
  • 19. August – 7. Oktober
  • 7. Oktober – 25. November

Die Termine für den Auf- und Abbau sind nachstehend aufgeführt:

  • Erstes Zeitfenster: Aufbau: 1. Juli, Abbau: 19. August, jeweils 9 Uhr
  • Zweites Zeitfenster: Aufbau: 19. August, Abbau: 7. Oktober, jeweils 9 Uhr
  • Drittes Zeitfenster: Aufbau: 7. Oktober, Abbau: 25. November, jeweils 9 Uhr

Bewerbungsfrist:

Für die Bewerbung muss das Bewerbungsformular unterzeichnet und fristgerecht bis zum 19. Mai 2024 per E-Mail im Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz eingehen (stadtkultur@trier.de).

Weitere Hinweise:

Eine Innenbesichtigung der Schauflächen ist aus organisatorischen Gründen leider nur zu den Terminen möglich, an denen auch die Wechsel sowie Auf- und Abbauten stattfinden. Es werden keine weiteren Besichtigungstermine vergeben. Bei Bedarf ist ein Stromanschluss vorhanden. Eine finanzielle Förderung der Gestaltung erfolgt nicht. Über die Auswahl entscheidet das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz mit Kulturdezernent Markus Nöhl und der Trier Tourismus und Marketing GmbH. Bitte beachten Sie, dass die Belegung der Kulturschaufenster nur erfolgen kann, wenn keine veränderte Beanspruchung seitens des Eigentümers vorliegt. Alle Zuschläge werden daher unter dem Vorbehalt von kurzfristigen Nutzungsänderungen vergeben. 

 
Bildergalerie
  • Blick von der Straße auf ein Schaufenster
  • Blick von außen auf ein Schaufenster
  • Blick von außen auf ein sehr großes Schaufenster
  • Blick von außen auf ein Schaufenster
  • Blick auf eine Front mit drei Doppeltüren
  • Blick auf die Eingangstüren des Karstadt-Gebäudes