Am Domfreihof, im Umfeld der Konstantinstraße und der Neustraße wird mit der Umsetzung des urbanen Sicherheitskonzeptes zugleich die Fußgängerzone ausgeweitet. Das betrifft im einzelnen Teile der folgenden Straßen:
Die in den Straßen vorhandenen öffentlichen Parkplätze werden entfernt.
Einige anliegende Straßen oder Teilstücke davon werden zudem künftig nur noch für einen eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sein:
Diese Straßen haben keinen Aufenthaltscharakter und sind daher nicht zur Einrichtung einer Fußgängerzone geeignet und vorgesehen. Mit den Maßnahmen soll daher eine sogenannte benutzungsrechtliche Teileinziehung erfolgen: Eine Anfahrt der Straßen wird damit lediglich für berechtigte Nutzerkreise, also private Stellplatzinhaber, ermöglicht.
Das Verwaltungsverfahren begann am 4. Mai 2021 mit der öffentlichen Bekanntmachung. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2021 der Beschlussvorlage 404/2021 zur "Teileinziehung von Verkehrsflächen" und damit der Erweiterung der Fußgängerzone zugestimmt. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld nochmals beteiligt werden muss. Nach Abschluss dieses Verfahren wurde die Allgemeinverfügung zur Teileinziehung im Bereich Dom (Liebfrauenstraße, An der Meerkatz) in der Rathaus Zeitung am 21. Juni 2022 öffentlich bekannt gemacht.