Sprungmarken

Baulandumlegung

Die Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren nach dem Baugesetzbuch (§§ 45-79 BauGB). Durch die Umlegung wird im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erreicht, dass "nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung geeignete Grundstücke entstehen".

Das Zusammenspiel der privaten Interessen an der Schaffung von Baugrundstücken und des öffentlichen Interesses am Erwerb geeigneter Grundstücke für die notwendigen Erschließungsmaßnahmen (Straßen, Wege, Parkplätze und Grünanlagen) wird durch das Umlegungsverfahren zu einem für alle Beteiligten optimalen Ergebnis gelenkt.

Die einzelnen Verfahrensschritte sind in der Broschüre "Baulandumlegung - Ein modernes Instrument der Bodenordnung" (Version 2004) erläutert, die rechts als Download bereitsteht.

 
Zuständiges Amt
 
Verweisliste

Ansprechpartner

Institution: Geschäftsstelle des Umlegungsausschuss

Herr Achim Hoffmann
Gerty-Spies-Straße 2
54290 Trier

Telefon: 0651-718-4620

Telefax: 0651-718-1628

E-Mail: Kontaktformular