Am 29. Juni 2010 hat der Stadtrat das Integrierte Parkraumkonzept beschlossen. Das Konzept wurde im Rahmen mehrerer Arbeitskreissitzungen, an denen neben der Verwaltung und dem Gutachter auch die Fraktionen sowie die Verbände (IHK, Hwk, EHV, City-Initiative) und die PiT als Betreiberin der SWT-Parkhäuser) beteiligt waren, in sehr konstruktiver Zusammenarbeit erarbeitet. Hierbei wurde ein breiter Konsens erreicht. Das Grundkonzept wird von allen Beteiligten mitgetragen.
Ziele
- Vereinfachung und Vereinheitlichung der Parkraumbewirtschaftung (Taktung und Gebühren)
- Einschränkung des Parksuchverkehrs durch klare Orientierung, wo man wie lange (und für welchen Preis) parken darf
- gerechtere Abrechnung (Verhältnis zu zahlender Preis zu tatsächlicher Parkdauer v.a. in den Parkhäusern)
- Abbau von Fehlanreizen bei der Parkplatzwahl (zuvor war das Parken im Straßenraum billiger als in den Parkhäusern und z.T. auch bis zu 4 Stunden lang möglich)
- Verlagerung der längeren Parkvorgänge in die Parkhäuser und Tiefgaragen
- Verbesserung der Ausnutzung der Parkierungsanlagen
Freimachung von Parkständen im Straßenraum für Kurzzeitparken bzw. ggf. auch für sonstige Nutzungen
- Verbesserung der Erreichbarkeit von Geschäften außerhalb der Fußgängerzone durch tatsächlich verfügbare (da häufig umgeschlagene) Kurzzeitparkplätze
- Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Trier gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsichtsbehörde ADD
Grundstruktur
- Parkhäuser: lange Parkdauer und Gebühren, die nicht über denen für die Parkplätze unter freiem Himmel liegen
- Straßenraum: kurze Parkdauern und Gebühren, die nicht unter denen der Parkhäuser liegen
- möglichst einheitlicher und nutzerfreundlicher Abrechnungstakt
Gebührenstruktur für den Bereich innerhalb des Alleenrings (ab Januar 2023)
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Straßenraum mit Einzelhandel:
maximale Parkdauer: 30 min (Ultrakurzzeit)
Taktung: 15 Minuten
Gebührenstufe: 2,20 Euro pro Stunde (= 1,10 € / 30 min)
Gebührenpflichtiger Zeitraum: Montag bis Samstag, 8.30 bis 20 Uhr
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Straßenraum ohne Einzelhandel:
maximale Parkdauer: 1 Stunde (Kurzzeit)
Taktung: 15 Minuten
Gebührenstufe: 2,20 Euro pro Stunde
Gebührenpflichtiger Zeitraum: Montag bis Samstag, 8.30 bis 20 Uhr
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Öffentliche Parkplätze:
maximale Parkdauer: 2 Stunden (Mittelzeit)
Taktung: 30 Minuten
Gebührenstufe: 2,20 Euro pro Stunde
Gebührenpflichtiger Zeitraum: Montag bis Samstag, 8.30 bis 20 Uhr
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Parkhäuser und Tiefgaragen (=Parkierungsbauten):
maximale Parkdauer: unbegrenzt (Langzeit)
Taktung: 30 Minuten
Gebührenstufe: 2 Euro pro Stunde (= 1 € / 30 Min)
Die Differenzierung von 2 Euro/h in Parkhäusern und 2,20 Euro/h unter freiem Himmel führt durch das Preisgefälle im Vergleich zum Straßenraum zu einer Erhöhung der Attraktivität der Parkhäuser für Langzeitparker.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Vorteile dieses einfachen und klar verständlichen Gesamtkonzeptes tragen auch die Verbände die hier dargestellten Gebührenerhöhungen mit.
Zusätzliche Aspekte
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Kennzeichnung der jeweiligen Höchstparkdauer vor Ort durch Schilder mit farblicher Kennzeichnung:
grün = max. 30 Minuten
blau = max. eine Stunde
rot = max. zwei Stunden
gelb = max. vier Stunden (nur außerhalb des Alleenrings)
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Ausdehnung des Bewirtschaftungszeitraums auf einen Zeitraum bis mindestens 19:00 Uhr auch an Samstagen.
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Umsetzung der neuen Gebührenordnung auch durch SWT
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Hinweistafeln an den Parkscheinautomaten öffentlicher Parkplätze bieten nützliche Informationen vor Ort. Autofahrer, die ihr Fahrzeug beispielsweise auf dem Augustinerhof abstellen, am liebsten aber länger parken wollen als die dort erlaubten zwei Stunden, werden anhand eines Stadtplans zur nächstgelegenen Tiefgarage am Viehmarkt geleitet und können sich den Weg dorthin via QR-Code sogar auf ihr Smartphone laden. Zugleich erfahren sie über die angesteuerte Internetseite von SWT Parken auch, wie viele Plätze in den sieben Parkhäusern zur Zeit frei sind.
Künftige Maßnahmen (in Prüfung)
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Ausweitung Parkraumbewirtschaftung / Bewohnerparken in den östlich, südlich und ggf. auch westlich an den Alleenring angrenzenden Stadtgebieten
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Optimierung des Parkleitsystems
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Verbesserungen der ÖPNV-Angebote
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Intensivierung der Überwachung
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Prüfung der Bewirtschaftung der Motorradstellplätze und der Bewirtschaftung an Sonntagen.