Sprungmarken

Parkplätze für Schwerbehinderte

Die Stadt Trier stellt Schwerbehinderten eine Reihe Parkplätze zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Parkplätze ist ein EU-Parkausweis erforderlich, ein Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus. Die genaue Lage der Parkplätze für Schwerbehinderte können Sie dem Stadtplan entnehmen:


In großem Fenster öffnen.

EU-Parkausweise können schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Markzeichen „ag“) oder blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Zu den Voraussetzungen und zur Beantragung der EU-Parkausweise finden Sie weitere Informationen unter Dienstleistungen A-Z.

Auch in den Parkhäusern werden Behindertenparkplätze angeboten. Weitere Informationen zu Service und Parkplatzangebot der Parkhäuser finden Sie auf der Seite Parken in Trier www.parken-in-trier.de.

Für Menschen mit einem blauen EU-Parkausausweis oder einem orangefarbenen Parkausweis gelten zudem Parkerleichterungen, die auf dem Verwaltungsportal des Bundes nachzulesen sind: