Übernommen werden die Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z.B. belegte Brötchen) wird nicht bezuschusst.
Die Anmeldung des Kindes zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis über die Teilnahme des Kindes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.