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Soziale Sicherung

Symbolbild schützende Hände

Sozialhilfe erhält, wer sich nicht selbst helfen kann (insbesondere aus Einkommen, Vermögen, Einsatz der Arbeitskraft) und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält oder erhalten kann (insbesondere von anderen Sozialleistungsträgern und Angehörigen). Dieses Recht umfasst wirtschaftliche und persönliche Hilfen, die den Hilfeempfänger dazu befähigen sollen, möglichst unabhängig von Sozialhilfe zu leben. Die Hilfe soll dabei die Führung eines Lebens ermöglichen, welches der Würde des Menschen entspricht.

Die notwendige Hilfe wird entsprechend dem Leistungskatalog des § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) XII gewährt. Neben den konkreten Leistungen ist auch die gebotene Beratung und Unterstützung durch den Sozialhilfeträger zu leisten. Das Ziel der Sozialhilfe besteht darin, Leistungsberechtigte nach Möglichkeit dazu zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben (Hilfe zur Selbsthilfe).

Zusätzlich zu den gesetzlichen Hilfen engagiert sich die Stadt in verschiedenen Initiativen für sozial Benachteiligte. Ihnen wird beispielsweise ein kostenloser Stromspar-Check angeboten, um Energiefresser im Haushalt zu finden und den Stromverbrauch zu senken.

Die Sozialhilfe umfasst:

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46a SGB XII),
  3. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 90 bis 150 SGB IX),
  4. Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
  5. Bestattungskosten (§ 74 SGB XII),
  6. Weitere soziale Leistungen:
    • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
    • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII),
    • Altenhilfe (§ 70 SGB XII),
    • Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII).

Zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes und damit der Grundbedürfnisse stehen die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zur Verfügung.

Besonderen Notlagen, die bestimmte Maßnahmen erforderlich machen, wird durch die übrigen oben aufgeführten Leistungen der Sozialhilfe begegnet.

Soziale Leistungen für ausländische Personen:

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betreffen u. a. Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt und Aufwandsentschädigungen für geleistete Arbeit.

Soziale Leistungen für behinderte Menschen

... neben den Eingliederungshilfen für behinderte Menschen finden Sie im Bereich "Menschen mit Behinderungen", z. B. Blindengeld und -hilfe und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Minderjährige.

Soziale Leistungen für Familien

... finden Sie im Bereich "Familie & Kinder", z. B. Informationen zu erzieherischen Hilfen (Allgemeiner Sozialer Dienst), zu Hilfsangeboten in Problemlagen, den Leistungen für Bildung und Teilhabe und dem Familienkom(m)pass.

Soziale Leistungen im Wohnungswesen

... finden Sie im Bereich Bauen & Wohnen / Wohnraum, z. B. zu Wohngeld und Wohnberechtigungsscheinen.

Beratung zur Rentenversicherung

Das Versicherungsamt bietet eine unabhängige, kostenfreie und objektive Beratung zu Fragen der Sozialversicherung, insbesondere der Rentenversicherung. In Trier ist es organisatorisch in das Amt für Soziales und Wohnen eingegliedert.

 
Zuständiges Amt