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Überwachung des fließenden Verkehrs

Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen

Seit 2016 hat die Stadt die Aufgabe der Überwachung des fließenden Verkehrs auf den innerörtlichen Straßen im Trierer Stadtgebiet von der Polizei übernommen. Die Mitarbeiter der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (kurz: KGÜ) sind im Ordnungsamt angesiedelt und setzen bei ihren Kontrollen neben drei stationären auch zwei mobile Geschwindigkeitsmessanlagen ein. Eine Übersicht aktueller Kontrollstellen wird regelmäßig veröffentlicht.

Mit den Messgeräten können alle Straßenräume vom verkehrsberuhigten Bereich bis hin zu mehrspurigen Hauptdurchgangsstraßen und Baustellenbereichen überwacht werden. Im Fokus stehen Unfallhäufungs- und andere potenzielle Gefahrenstellen wie Kindergärten oder Schulen, aber auch generell Tempo-30-Zonen. Daneben berücksichtigen die Messungen Aspekte wie Lärmschutz oder andere Umwelteinflüsse sowie die Annahme, dass die vorgegebene Geschwindigkeit von einem erheblichen Anteil der Verkehrsteilnehmer missachtet wird. Damit soll die KGÜ ihrem Auftrag gerecht werden, einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum zu leisten.

Gehäuse für ein Ampel-Blitzgerät an der Kreuzung Kaiser- und Gerty-Spies-Straße.Überwachung von Rotlichtverstößen

Seit 2021 überwacht das städtische Ordnungsamt auch den Verkehr an ausgewählten Kreuzungsbereichen, bei welchen es sich um sogenannte Unfallhäufungsstellen handelt. Es findet eine kombinierte Überwachung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen statt. Dazu werden in den stationären Messsäulen aktuell drei Messanlagen eingesetzt. Die Messanlagen befinden sich im Wechsel an den folgenden Standorten:

  • Wasserweg / Schöndorfer Straße
  • Martinsufer / Ausoniusstraße
  • Pacelliufer / Pellinger Straße
  • Pacelliufer / Hohenzollernstraße
  • Luxemburger Straße / Niederkircher Straße
  • Kaiserstraße / Gerty-Spies-Straße

Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder im fließenden Verkehr richten sich nach dem aktuell gültigen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

 
Zuständiges Amt
 
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