Für die Übernahme der Schülerfahrtkosten finden Sie unter "Formulare" die aktuellen Anträge. Bitte beachten Sie, dass es für die Berufsfachschule und das Berufsvorbereitungsjahr ein gesondertes Formular gibt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 und 5-10 werden einmal gestellte Anträge automatisch weiterbewilligt. Hier muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Ein neuer Antrag ist notwendig bei
Gegebenenfalls ist die Fahrkarte zurückzugeben und eine Rückmeldung des Amtes für Schulverwaltung und Sport abzuwarten.
Ebenso sind Änderungen der in einem "Antrag auf die Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch die Stadt Trier" gemachten Angaben umgehend mitzuteilen.
Bei Diebstahl oder Verlust einer durch die Stadt Trier zur Verfügung gestellten Schülerfahrkarte muss eine Ersatzfahrkarte beim Verkehrsunternehmen direkt erworben werden. Für Ersatzfahrkarten ist das Amt für Schulverwaltung und Sport nicht zuständig.
Der so genannte freigestellte Schülerverkehr bedeutet, dass der Schulträger gesondert Schulbusse in den Gebieten einsetzt, wo keine zumutbare Anbindung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) existiert.
Die Einrichtung eines freigestellten Schülerverkehrs kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht, wenn Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und aufgrund der Behinderung nicht in der Lage sind, den ÖPNV zu nutzen.
Das einheitlich für das gesamte Gebiet des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) eingeführte Beschwerdemanagement ermöglicht es, sowohl Beschwerden als auch Lob oder Anregungen zur Beförderung einzubringen.
Hierfür stellt der Verkehrsverbund auf seiner Webseite ein Formular zur Verfügung. Er bittet darum, es möglichst detailliert auszufüllen, um das Anliegen anschließend gezielt bearbeiten zu können.
Die Anträge zur Schülerbeförderung für das laufende und das kommende Schuljahr können per Online-Formular eingereicht werden:
E-Mail: Kontaktformular
Internet: Website