Sitzverteilung im Trierer Stadtrat bei der Konstituierung am 9. Juli 2024.
Ratsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Gemäß § 30a Gemeindeordnung (GemO) muss eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.
Im Trierer Stadtrat haben sich folgende Fraktionen gebildet: