Der Stadtrat hat am 28. April 2021 mit großer Mehrheit ein „urbanes Sicherheitskonzept" beschlossen: Die gesamte Fußgängerzone wird mit einem Poller-System und festen Barrieren gesichert. Das Sicherheitskonzept löst damit das alte Pollerkonzept ab, das die Stadtverwaltung 2019 und 2020 mit der Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger erarbeitet hat.
Das Pollerkonzept hatte primär zum Ziel, den Verkehr in der Fußgängerzone zu regulieren und unberechtigte Einfahrten zu unterbinden. Hierzu setzte es auf eine Kombination aus versenkbaren und festen Pollern. Das Sicherheitskonzept ist weiter gefasst: Die objektive und subjektive Sicherheit soll in der Innenstadt erhöht werden, durch Hochsicherheitspoller, aber auch städtebauliche Alternativen. Die neuen Einfahrthindernisse sollen auch Fahrzeugen mit höheren Geschwindigkeiten standhalten. Auslöser für das neue Vorgehen war die Amokfahrt am 1. Dezember 2020, bei der eine Person mit einem Auto in die Fußgängerzone eindrang, dabei fünf Menschen tötete und viele weitere verletzte.
Durch die Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs im Kernbereich der Stadt soll auch dem Klimaschutz Rechnung getragen werden. Abgasfreien Alternativen, wie zu Fuß gehen, Radfahren oder Lastenrädern soll der Vorzug gegeben werden.
Das Sicherheitskonzept umfasst verschiedene Bausteine:
Es basiert auf dem Prinzip "erste und zweite Sicherungslinie":
Die Fußgängerzone wird zusätzlich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet erweitert, um den Kfz-Verkehr im Kernbereich der Stadt zu reduzieren und so die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen.
Der Zeitraum für den Lieferverkehr in der Fußgängerzone wird eingeschränkt: Künftig soll er an allen Tagen nur noch von 6 bis 11 Uhr morgens zugelassen sein und nicht wie noch derzeit von 19 Uhr abends bis 11 Uhr morgens. Das gilt auch für den Stockplatz und Domfreihof, wo heute noch eine 24-stündige Lieferzeit gilt. Für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Straßenreinigung und Müllabfuhr wird es Sonderberechtigungen geben, so dass diese jederzeit in alle Bereiche der Fußgängerzone einfahren können. Wer einen privaten Stellplatz innerhalb der City erreichen muss, bekommt eine Ausnahmegenehmigung einschließlich einer Einfahrtsberechtigung für die entsprechende Zone. Auch wer ausnahmsweise hinein muss, wie etwa Handwerker, muss wie schon heute eine Ausnahmegenehmigung für die jeweilige Zone beantragen und erhält in diesem Zusammenhang die Einfahrtberechtigung zum Herunterfahren der Polleranlagen.
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen wird ein Kriterienkatalog erstellt. Dabei wird sorgfältig geprüft, wie die Interessen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Handel, Gastronomie und anderen Interessenverbände sowie einpendelnden Personengruppen mit der geltenden Rechtslage und unserem Ziel –einer sicheren und geschützten Fußgängerzone – am besten in Einklang zu bringen sind.
Die City soll in die folgenden zehn Sicherheitszonen eingeteilt werden, die jeweils durch Absperrungen voneinander getrennt sind. Die genauen Standorte der Barrieren können Sie anhand der Standort-Nummer auf der Karte nachschlagen.
Zone 1: Simeonstraße
Die Zone Simeonstraße berücksichtigt die Straßenzüge Simeonstraße bis Stockstraße, Moselstraße und Glockenstraße. Folgende Barrieren sind geplant:
Zone 2: Hauptmarkt
Die Zone Hauptmarkt berücksichtigt die Bereiche Jakobstraße, Stockplatz, Hauptmarkt und Sternstraße und Dietrichstraße.
Zone 3: Dom
Die Zone Dom berücksichtigt den Domfreihof, Sieh um Dich sowie die Zufahrt zum Dom über die Liebfrauenstraße und die Straße „An der Meerkatz“.
Zone 4: Bischof-Stein-Platz
Zone 5: Mitte
Die Zone Mitte berücksichtigt den Bereich der Brotstraße und Grabenstraße (zwischen Konstantinstraße und Hauptmarkt), die Palaststraße sowie den Platz Am Breitenstein.
Zone 6: Kornmarkt
Die Zone Kornmarkt berücksichtigt die Bereiche Kornmarkt inklusive des sog. „Linzsches Grundstückes“, die Konstantinstraße, Johann-Philipp-Straße, Am Zündel und die Gangolfstraße. Die genannten Straßenzüge sollen im Rahmen des Teileinziehungsverfahrens zur Fußgängerzone umgewidmet werden. Vor der Maßnahme 16, die in Höhe der Tiefgarage Konstantin installiert wird, soll eine Wendefläche vorgehalten werden.
Zone 7: Süd
Die Zone Süd berücksichtigt die Hosenstraße, Jesuitenstraße, Brotstraße und Neustraße in Höhe Pfützenstraße.
Zone 8: Neustraße
Nach erfolgreicher Teileinziehung der Neustraße wird die Sicherheitszone 8 Neustraße bis zur Kaiserstraße erweitert und durch geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen unberechtigte Einfahrten gesichert. Die Planung erfolgt parallel zum Teileinziehungsverfahren. Bei Anpassung der Einbahnstraßenregelung kann folgende Lösung favorisiert werden:
Zone 9: Viehmarkt
Die Zone Viehmarkt berücksichtigt den Viehmarkplatz, die Fahrstraße, Viehmarkstraße sowie die Nagelstraße.
Ergänzend zu den Pollerstandorten werden weitere flankierende Maßnahmen um den Viehmarktplatz zur Sicherung umgesetzt. Diese sollen die vorhandenen Lücken, die durch Fahrzeuge befahren werden können, schließen. Hierbei werden die stadtgestalterischen Belange vorrangig berücksichtigt.
Zone 10: West
Die Zone Fleischstraße berücksichtigt die Fleischstraße sowie die Dietrichstraße in Höhe der Wilhelm-Rautenstrauch-Straße.
Weitere schützenswerte Bereiche
Es besteht zudem Handlungsbedarf bei der Sicherung von Plätzen in folgenden Bereichen: Porta Nigra, Konstantinbasilika und Palastgarten. Hierzu sollen geeignete Maßnahmen noch konkretisiert werden.
Im Mai 2021 begannen die komplexen Detailplanungen für die einzelnen Standorte.
Der Bau der Polleranlagen erfolgt zonenweise. In der Zone 3 (Domfreihof) wird im Juli 2023 mit dem Bau des letzten noch ausstehenden Pollers (Sternstraße) begonnen. Die Planungen für die Zone 2 (Hauptmarkt) und Zone 10 (Fußgängerzone West) sind bereits in Arbeit. Sie werden im Rahmen einer Ortsbegehung den Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffenen Zone vorgestellt. Die Zeitschiene für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit des Baumaterials und der technischen Komponenten festgelegt. Die weiteren Zonen werden nahtlos folgen.
Die Inbetriebnahme der fertiggestellten Zonen folgt einem separaten Zeitplan. Ausschlaggebend hierfür sind die Fertigstellung des Kriterienkatalogs zur Vergabe der Zufahrtsgenehmigungen und technische und organisatorische Fragen der Poller-Steuerung.
Die Kosten belaufen sich schätzungsweise auf rund neun Millionen Euro (Stand: April 2022), wobei die Stadt von einer bis zu 90-prozentigen Förderung durch die Landesregierung profitieren könnte.