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Urbanes Sicherheitskonzept

Stadtkarte mit den zehn Sicherheitszonen
Alle zehn Zonen mit den geplanten Absperrungen des urbanen Sicherheitskonzepts

Der Stadtrat hat am 28. April 2021 mit großer Mehrheit ein „urbanes Sicherheitskonzept" beschlossen: Die gesamte Fußgängerzone wird mit einem Poller-System und festen Barrieren gesichert. Das Sicherheitskonzept löst damit das alte Pollerkonzept ab, das die Stadtverwaltung 2019 und 2020 mit der Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger erarbeitet hat.

Das Pollerkonzept hatte primär zum Ziel, den Verkehr in der Fußgängerzone zu regulieren und unberechtigte Einfahrten zu unterbinden. Hierzu setzte es auf eine Kombination aus versenkbaren und festen Pollern. Das Sicherheitskonzept ist weiter gefasst: Die objektive und subjektive Sicherheit soll in der Innenstadt erhöht werden, durch Hochsicherheitspoller, aber auch städtebauliche Alternativen. Die neuen Einfahrthindernisse sollen auch Fahrzeugen mit höheren Geschwindigkeiten standhalten. Auslöser für das neue Vorgehen war die Amokfahrt am 1. Dezember 2020, bei der eine Person mit einem Auto in die Fußgängerzone eindrang, dabei fünf Menschen tötete und viele weitere verletzte.

Durch die Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs im Kernbereich der Stadt soll auch dem Klimaschutz Rechnung getragen werden. Abgasfreien Alternativen, wie zu Fuß gehen, Radfahren oder Lastenrädern soll der Vorzug gegeben werden.

Das Sicherheitskonzept umfasst verschiedene Bausteine:

  • Autos und Lkw sollen zeitlich, räumlich und zweckmäßig nur noch begrenzt Zugang zu Plätzen und Fußgängerzonen haben
  • es werden Sicherheitselemente verwendet, die in die historische Altstadt passen und / oder weitere Funktionen erfüllen, wie massiv verankerte Bänke, Hochbeete oder Fahrradabstellanlagen
  • die neuen Barrieren schützen auch Veranstaltungen wie Weihnachtsmarkt oder Altstadtfest, so dass für diese keine zusätzlichen Barrieren errichtet werden müssen

Es basiert auf dem Prinzip "erste und zweite Sicherungslinie":

  • die Fußgängerzone wird in zehn befahrbare Teilzonen aufgeteilt, die voneinander abgetrennt sind
  • Anwohner mit privaten Stellplätzen oder Anlieferer können nur "ihren" Bereich befahren, nicht jedoch die ganze Fußgängerzone

Die Fußgängerzone wird zusätzlich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet erweitert, um den Kfz-Verkehr im Kernbereich der Stadt zu reduzieren und so die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen.

Der Zeitraum für den Lieferverkehr in der Fußgängerzone wird eingeschränkt: Künftig soll er an allen Tagen nur noch von 6 bis 11 Uhr morgens zugelassen sein und nicht wie noch derzeit von 19 Uhr abends bis 11 Uhr morgens. Das gilt auch für den Stockplatz und Domfreihof, wo heute noch eine 24-stündige Lieferzeit gilt. Für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Straßenreinigung und Müllabfuhr wird es Sonderberechtigungen geben, so dass diese jederzeit in alle Bereiche der Fußgängerzone einfahren können. Wer einen privaten Stellplatz innerhalb der City erreichen muss, bekommt eine Ausnahmegenehmigung einschließlich einer Einfahrtsberechtigung für die entsprechende Zone. Auch wer ausnahmsweise hinein muss, wie etwa Handwerker, muss wie schon heute eine Ausnahmegenehmigung für die jeweilige Zone beantragen und erhält in diesem Zusammenhang die Einfahrtberechtigung zum Herunterfahren der Polleranlagen.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen wird ein Kriterienkatalog erstellt. Dabei wird sorgfältig geprüft, wie die Interessen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Handel, Gastronomie und anderen Interessenverbände sowie einpendelnden Personengruppen mit der geltenden Rechtslage und unserem Ziel –einer sicheren und geschützten Fußgängerzone – am besten in Einklang zu bringen sind.

Zehn Sicherheitszonen

Die City soll in die folgenden zehn Sicherheitszonen eingeteilt werden, die jeweils durch Absperrungen voneinander getrennt sind. Die genauen Standorte der Barrieren können Sie anhand der Standort-Nummer auf der Karte nachschlagen.

Zone 1: Simeonstraße

Die Zone Simeonstraße berücksichtigt die Straßenzüge Simeonstraße bis Stockstraße, Moselstraße und Glockenstraße. Folgende Barrieren sind geplant:

  • Standort 1: Simeonstraße (Ein- und Ausfahrt)
  • Standort 2: Moselstraße (dauerhafte Schließung)
  • Standort 6: Gockenstraße (Ausfahrt)

Zone 2: Hauptmarkt

Die Zone Hauptmarkt berücksichtigt die Bereiche Jakobstraße, Stockplatz, Hauptmarkt und Sternstraße und Dietrichstraße.

  • Standort 3: Zugang Treviris Passage (dauerhafte Schießung)
  • Standort 4: Jakobstraße/Stockplatz (Ein und Ausfahrt)
  • Standort 5: Übergang Zone 1, Simeonstarße Höhe Stockstraße (versenkbar im Ausnahmefall)
  • Standort 10: Übergang Zone 3, Sternstraße / Domfreihof (versenkbar im Ausnahmefall)
  • Standort 11: Übergang Zone 5, Richtung Grabenstraße (versenkbar im Ausnahmefall)
  • Standort 37: Übergang Zone 10, Richtung Fleischstraße (Einfahrt Zone 10)
  • Standort 38: Dietrichstraße (Ein- und Ausfahrt)

Zone 3: Dom

Die Zone Dom berücksichtigt den Domfreihof, Sieh um Dich sowie die Zufahrt zum Dom über die Liebfrauenstraße und die Straße „An der Meerkatz“.

  • Standort 7: Sieh um Dich (dauerhafte Schließung)
  • Standort 8: Übergang Zone 4, Bischof-Stein-Platz (manuell versenkbar im Ausnahmefall)
  • Standort 12: Zugang Domfreihof, Synergie bei Veranstaltungen (manuell einsatzbar im Ausnahmefall)
  • Standort 13: Mustorstraße (Ein- und Ausfahrt)
  • Standort 14: Übergang Zone 5 (dauerhafte Schließung)

Zone 4: Bischof-Stein-Platz

  • Standort 9b: Dominikaner Straße (Ein- und Ausfahrt)
  • Standort 9a: Prediger Straße (dauerhafte Blockade)

Zone 5: Mitte

Die Zone Mitte berücksichtigt den Bereich der Brotstraße und Grabenstraße (zwischen Konstantinstraße und Hauptmarkt), die Palaststraße sowie den Platz Am Breitenstein.

  • Standort 15: Am Breitenstein (Ein- und Ausfahrt)
  • Standort 18: Brotstraße (Ein- und Ausfahrt)

Zone 6: Kornmarkt

Die Zone Kornmarkt berücksichtigt die Bereiche Kornmarkt inklusive des sog. „Linzsches Grundstückes“, die Konstantinstraße, Johann-Philipp-Straße, Am Zündel und die Gangolfstraße. Die genannten Straßenzüge sollen im Rahmen des Teileinziehungsverfahrens zur Fußgängerzone umgewidmet werden. Vor der Maßnahme 16, die in Höhe der Tiefgarage Konstantin installiert wird, soll eine Wendefläche vorgehalten werden.

  • Standort 16: Kornmarkt (Ein- und Ausfahrt)
  • Standort 30: Übergang Zone 9, Nagelstraße (manuell versenkbar im Ausnahmefall)
  • Standort 34: Übergang Zone 10 Richtung Fleischstraße (dauerhafte Blockade)

Zone 7: Süd

Die Zone Süd berücksichtigt die Hosenstraße, Jesuitenstraße, Brotstraße und Neustraße in Höhe Pfützenstraße.

  • Standort 17: Hosenstraße (Ausfahrt)
  • Standort 19: Brotstraße (Ausfahrt)
  • Standort 20: Jesuitenstraße (dauerhafte Blockade)
  • Standort 21: Übergang Zone 9 Richtung Viehmarktplatz (versenkbar im Ausnahmefall)
  • Standort 23: Neustraße in Höhe Pfützenstraße (Einfahrt)

Zone 8: Neustraße

Nach erfolgreicher Teileinziehung der Neustraße wird die Sicherheitszone 8 Neustraße bis zur Kaiserstraße erweitert und durch geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen unberechtigte Einfahrten gesichert. Die Planung erfolgt parallel zum Teileinziehungsverfahren. Bei Anpassung der Einbahnstraßenregelung kann folgende Lösung favorisiert werden:

  • Standort 24a: Pfützenstraße (Einfahrt)
  • Standort 24b: Germanstraße (Einfahrt)
  • Standort 26: Viehmarktstraße (dauerhafte Blockade)
  • Standort 25: Kaiserstraße (Ausfahrt)

Zone 9: Viehmarkt

Die Zone Viehmarkt berücksichtigt den Viehmarkplatz, die Fahrstraße, Viehmarkstraße sowie die Nagelstraße.

  • Standort 22: Übergang Zone 8 in Höhe Pfützenstraße (dauerhafte Schließung)
  • Standort 27: Viehmarkstraße (Ein- und Ausfahrt)
  • Standorte 28 und 29: Zufahrten Viehmarkt (versenkbar im Ausnahmefall)
  • Standort 31: Ausfahrt Stresemannstraße (versenkbar)

Ergänzend zu den Pollerstandorten werden weitere flankierende Maßnahmen um den Viehmarktplatz zur Sicherung umgesetzt. Diese sollen die vorhandenen Lücken, die durch Fahrzeuge befahren werden können, schließen. Hierbei werden die stadtgestalterischen Belange vorrangig berücksichtigt.

Zone 10: West

Die Zone Fleischstraße berücksichtigt die Fleischstraße sowie die Dietrichstraße in Höhe der Wilhelm-Rautenstrauch-Straße.

  • Standort 36: Kaufhof, Am Frankenturm (dauerhafte Schließung)
  • Standort 35: Trier Galerie, Seitenstraße (dauerhafte Schließung)
  • Standort 33: Jakobsspitälchen (dauerhafte Schließung)
  • Standort 32: Fleischstraße (Richtung Stresemannstraße)

Weitere schützenswerte Bereiche

Es besteht zudem Handlungsbedarf bei der Sicherung von Plätzen in folgenden Bereichen: Porta Nigra, Konstantinbasilika und Palastgarten. Hierzu sollen geeignete Maßnahmen noch konkretisiert werden.

Zeitplan für die Umsetzung

Im Mai 2021 begannen die komplexen Detailplanungen für die einzelnen Standorte. 

Der Bau der Polleranlagen erfolgt zonenweise. In der Zone 3 (Domfreihof) wird im Juli 2023 mit dem Bau des letzten noch ausstehenden Pollers (Sternstraße) begonnen. Die Planungen für die Zone 2 (Hauptmarkt) und Zone 10 (Fußgängerzone West) sind bereits in Arbeit. Sie werden im Rahmen einer Ortsbegehung den Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffenen Zone vorgestellt. Die Zeitschiene für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit des Baumaterials und der technischen Komponenten festgelegt. Die weiteren Zonen werden nahtlos folgen.

Die Inbetriebnahme der fertiggestellten Zonen folgt einem separaten Zeitplan. Ausschlaggebend hierfür sind die Fertigstellung des Kriterienkatalogs zur Vergabe der Zufahrtsgenehmigungen und technische und organisatorische Fragen der Poller-Steuerung.

Kosten

Die Kosten belaufen sich schätzungsweise auf rund neun Millionen Euro (Stand: April 2022), wobei die Stadt von einer bis zu 90-prozentigen Förderung durch die Landesregierung profitieren könnte.

 
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