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Aufgaben des Oberbürgermeisters

Die umfangreichen rechtlichen Funktionen und Verpflichtungen des Oberbürgermeisters sind in der Gemeindeordnung geregelt. Hinzu kommen allerdings zahlreiche repräsentative Aufgaben, von denen im Einzelnen nichts in dem Gesetzeswerk steht. Die folgende Auflistung der Aufgaben und Tätigkeiten des Oberbürgermeisters erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Vertreter der Stadt nach Innen und Außen
  • Leiter und Organisationschef der Verwaltung mit rund 1.980 Mitarbeitern sowie Vorsitzender des Stadtrates
  • Vorsitzender im Stadtvorstand, Steuerungsausschuss, Ältestenrat und weiteren städtischen Gremien
  • Vorbereitung von Beschlüssen für den Stadtrat
  • allgemeine Finanzplanung, Aufstellung und Abwicklung eines städtischen Etats, über den der Rat entscheidet (Volumen von derzeit rund 350 Millionen Euro)
  • Geldbeschaffung für Projekte wie Schulbau, Feuerwehr, Straßen, Soziale Stadt, Sanierung von Wohnungen, Kindertagesstätten
  • Unterstützung von Unternehmen, Gewerkschaften, Betriebsräten bei der Schaffung neuer und zur Rettung vorhandener Arbeitsplätze
  • Kooperation mit Kammern, Universität, Hochschule, Wohlfahrtsverbänden, Polizei und zahlreichen gemeinnützigen Organisationen
  • besondere Hervorhebung und Würdigung von Ehrenamtsaktivitäten
  • Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger (Bürgersprechstunde)
  • Zuständigkeit für Stadtentwicklung und Initiativen wie sozialer Wohnungsbau, Energiewende, Bildungsprojekte
  • Mitgestaltung der Arbeit der Stadtwerke, Sparkasse, GbT und anderer Gesellschaften als Aufsichtsrat
  • Einflussnahme auf Gesetzesentwürfe und Verordnungen bei Land, Bund und EU zugunsten der Stadt
  • aktives Mitglied im Städtenetz Quattropole sowie in Gremien des Deutschen Städtetags
  • Förderung der Beziehungen zu den Partnerstädten und den Nachbarländern Luxemburg, Belgien und Frankreich
  • Repräsentanz der Stadt bei Empfängen, gesellschaftlichen Veranstaltungen, Festen, Jubiläen, Trauerfällen, Gedenkveranstaltungen, Geburtstagen

Direktwahl

Das Trierer Stadtoberhaupt wurde erstmals 1998 direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für acht Jahre gewählt. Die sogenannte "Urwahl" des OB soll das bürgerschaftliche Element in der kommunalen Selbstverwaltung stärken. Durch die Direktwahl soll der OB unabhängiger von den Parteien werden und integrierend wirken.

Mit der Direktwahl wurde auch die rechtliche Stellung des Oberbürgermeisters gestärkt: Künftig kann er nicht mehr durch eine Zweidrittel-Mehrheit des Stadtrates, sondern nur von den Bürgern der Gemeinde abgewählt werden. Einem Antrag zur Einleitung eines Abwahlverfahrens muss mindestens die Hälfte des Stadtrates zustimmen. Für den endgültigen Beschluss, die Bürger über die mögliche Ablösung des OB entscheiden zu lassen, ist sogar eine Zweidrittelmehrheit im Stadtrat erforderlich.