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Städtische Projektförderung Kunst und Kultur

Das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz nimmt Förderanträge für Projekte 2023 und 2024 entgegen. Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:

Wer kann Förderanträge stellen?
Antragsberechtigt sind Vereine und Einrichtungen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist, Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler sowie professionelle Institutionen.

Förderkriterien
Förderfähig sind Projekte, die entweder/oder

  • öffentlichkeitswirksam bzw. wahrnehmbar für Menschen in Trier sind
  • in Trier stattfinden bzw. von Akteuren, die Ihren Wohn-/bzw. Geschäftssitz in Trier haben, organisiert werden
  • kulturelle Aktivitäten schaffen, die eine regionale und überregionale Ausstrahlung hervorrufen
  • kulturelle Erlebnisse in Trier ermöglichen, die einen Beitrag zu einem kulturell anregenden Lebensraum leisten
  • mit anderen Kulturträgern – auch grenzüberschreitend – zusammenarbeiten
  • Publikumsorientierung gewährleisten
  • Kulturvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben und
  • die Bedingungen der Kulturförderrichtlinien der Stadt Trier erfüllen

Informationen zu förderfähigen Leistungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Fristen
Die Projektförderung wird nur auf Antrag gewährt. Die Vergabe für 2023 erfolgt in zwei Tranchen. In der ersten Tranche wurden Anträge vorrangig berücksichtigt, die bis zum 31. Januar 2023 eingehen. Eingehende Anträge nach dem 31. Januar 2023 werden laufend geprüft und im Verhältnis zum noch zur Verfügung stehenden Budget bewertet.
Antragsfrist für Projekte im Jahr 2024 ist der 31. Januar 2024. Anträge, die nach dem 31. Januar 2024 eingehen, werden nachrangig geprüft.

Digitaler Kulturförderantrag
Ab sofort kann der Kulturförderantrag auch digital gestellt werden. Dazu nutzen Sie bitte unser Antragsportal.
Alle weiteren Schritte im Projektförderprozess wie der Mittelabruf und die Übermittlung des Verwendungsnachweises können dann auch digital erledigt werden.
Im Jahr 2024 ist die Antragstellung sowohl analog als auch digtal möglich. Perspektivisch soll die Beantragung und Bewilligung von städtischen Fördermitteln ausschließlich digital erfolgen.

Weitere Informationen
Informationen zum Ablauf liefert eine Handreichung sowie der Leitfaden zur Projektförderung. Darüber hinaus empfehlen wir allen Interessierten, sich vor einer erstmaligen Antragstellung unverbindlich durch das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz beraten zu lassen. Ansprechpartnerin ist Stephanie Frauenkron, Kontaktformular, Tel. 0651/718-1412.

Bei Förderanträgen bis 4.999 Euro entscheidet der Kulturdezernent, über 5.000 Euro der Dezernatsausschuss III des Stadtrates.

Bitte beachten Sie: Das Formblatt für den Verwendungsnachweis kann von dem Browser Microsoft Edge sowie einigen PDF-Readern nicht richtig dargestellt werden. Sollten Sie Probleme bei der Summenfunktion oder sonstiger Natur feststellen, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz: Tel. 0651 718 1416. Sie erhalten dann eine Excel-Version des Formblatts. 

Notwendige Antragsunterlagen

  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem Einnahmen und Ausgaben sowie die Eigenmittel und Eigenleistungen hervorgehen

Bitte nutzen Sie entweder das digitale Antragsportal, das alle erforderlichen Daten direkt abfragt oder verwenden Sie für einen analogen Antrag die entsprechenden Vorlagen, die im Downloadbereich zur Verfügung stehen.
Die Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogender Daten dient lediglich der Information und muss nicht eingereicht werden. Die vollständigen und unterzeichneten Antragsunterlagen senden Sie bitte per Post oder E-Mail an folgende Anschrift:

Stadtverwaltung Trier
Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
stadtkultur@trier.de