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Förderung der zivilgesellschaftlichen Gedenkarbeit in der Stadt Trier

Die Gedenkarbeit zu den Opfern des Nationalsozialismus in Trier ist vielfältig und hat sich in den letzten Jahren durch zahlreiche Initiativen in der Zivilgesellschaft weiterentwickelt. Der Rat der Stadt Trier unterstützt dieses Engagement und fördert Projekte zur zivilgesellschaftliche Gedenkarbeit in der Stadt Trier. Dafür steht ein Fördertopf in Höhe von insgesamt 10.000 Euro bereit.

Die Förderung soll dazu dienen,

  • den Verfolgten des NS-Regimes in der Stadt Trier würdig zu gedenken und eine aktive und nachhaltige Beschäftigung mit ihren Lebensgeschichten zu ermöglichen
  • Perspektiven und Stimmen von Verfolgten und Betroffenen der NS-Verfolgung in der Stadt Trier sichtbar zu machen
  • die Orte der nationalsozialistischen Verfolgung in der Stadt Trier sowie die Erinnerungen an die Verfolgten dauerhaft zu bewahren, zu dokumentieren, zu erforschen und zugänglich zu machen
  • die historisch-politische Bildung zum Nationalsozialismus und zu nationalsozialistischen Verbrechen in der Stadt Trier zu fördern und zur Reflexion für die Gegenwart anzuregen
  • sich mit der Kunst und Kultur von Verfolgten der Nazidiktatur aus der Stadt Trier und der Region auseinanderzusetzen
  • eine kritische Beschäftigung mit Diskriminierung von Personengruppen, die im Nationalsozialismus Verfolgung erfahren haben und bis heute von Herabsetzung betroffen sind, zu ermöglichen

Die Projekte sollten sich zudem für eine öffentliche Präsentation durch die Antragstellenden entweder bei oder im Umfeld einer jährlichen, feierlichen Stadtratssitzung am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, eignen.

Antragsberechtigt sind alle nicht-staatlichen Organisationen, eingetragene gemeinnützige Verbände, Vereine sowie Einzelpersonen oder Institutionen, die mit gemeinnützigen Organisationen kooperieren.

Im Jahr 2024 ist die Antragstellung auf digitalem oder analogen Weg möglich. Die digitale Antragstellung führt über dieses Online-Portal Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. 

Für die Antragstellung auf analogem Weg müssen eine Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden. Hierfür sind die verlinkten Formblätter zu nutzen. Darüber hinaus sollte eine ergänzende Projektskizze beigelegt werden, die weitere Informationen zu Zielsetzung, Zielgruppen und Projektverlauf darlegt. Zu berücksichtigen ist des Weiteren, ob das Projekt bereits von einer anderen Stelle der Stadtverwaltung Trier gefördert wird, denn eine Doppelförderung durch die Stadt Trier ist ausgeschlossen. Die maximale Förderung eines Projektes beträgt 50 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten. Mit Bewilligungsbescheid des Projektes können die Gelder nach Mittelabruf verwendet werden. Im Rahmen einer vorgegebenen Frist muss dann die Verwendung nachgewiesen werden, ansonsten wird eine Rückzahlung fällig. Es gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Trier. Die Förderung durch die Stadt Trier muss durch Nennung und Darstellung des Logos auf sämtlichen begleitenden Medien kommuniziert werden.

Der Antrag muss vollständig sowie unterschrieben per E-Mail beim Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz eingereicht werden: stadtkultur@trier.de.

Antragsfrist ist Sonntag, der 30. Juni 2024.