Die SolidarKarte Trier soll Menschen mit geringem Einkommen helfen am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben in der Stadt Trier teilzunehmen. Verschiedene Institutionen, Einrichtungen und Vereine – die KartenPartner – bieten über die SolidarKarte Trier Vergünstigungen. Die KartenPartner nehmen freiwillig an der SolidarKarte Trier teil. Jeder KartenPartner hat die Vergünstigungen selbst festgelegt. Manche KartenPartner bieten Ermäßigungen, manche KartenPartner verzichten auf Eintrittsgelder.
Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die eine der folgende Leistungen erhält:
Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erhält eine eigene SolidarKarte (außer Kinder unter 3 Jahren).
Die SolidarKarte gilt so lange, bis der Anspruch auf eine der zugrunde liegenden Leistungen entfällt. Dann darf die SolidarKarte nicht mehr verwendet werden.
Die SolidarKarte Trier gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis (außer bei Kindern bis einschließlich 15 Jahren)
Die SolidarKarte Trier befindet sich auf dem letzten Blatt des Flyers "SolidarKarte Trier". Den Flyer bekommen Sie an den folgenden Stellen:
Füllen Sie die SolidarKarte Trier selbst aus (Name, Vorname, Geburtsdatum, etc.).
Füllen Sie für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine eigene Karte aus (siehe: Wer erhält die SolidarKarte Trier?).
Jetzt ist Ihre SolidarKarte Trier gültig und Sie können die Vergünstigungen der KartenPartner durch Vorzeigen der SolidarKarte Trier und Ihres Personalausweises nutzen.
Bitte setzen Sie sich bei Verlust mit uns in Verbindung: