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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Schulbedarf

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.

Diese Leistung soll zusätzlich zum Regelbedarf die Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres erleichtern. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, z.B. Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus der monatlichen Regelleistung zu bestreiten.

Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, beginnend ab August 2011, wird ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt. Zum 1. August in Höhe von 100 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 50 Euro. Bis 2010 wurden jeweils im August für das Schuljahr 100 Euro in einer Summe gezahlt, so dass die neue Regelung erstmals für das Schuljahr 2011/12 gilt.

Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits Leistungen nach  Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen. Das Geld wird dann vom Jobcenter bzw. dem Amt für Soziales und Wohnen automatisch überwiesen. Als Bezieher von Wohngeld und Kindergeldzuschlag stellen Sie bitte beim Jugendamt einen entsprechenden Antrag.

 
Zuständiges Amt