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Fragestunde für Einwohner/innen

Im Stadtrat werden Einwohnerfragen beantwortet

Im Vierteljahresrhythmus steht im Stadtrat die Fragestunde für Einwohner/innen auf der Tagesordnung. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Möglichkeit, sich mit einer Frage, einem Vorschlag oder einer Anregung direkt an den Oberbürgermeister zu wenden. Laut Geschäftsordnung muss sich die Eingabe mit dem „Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde)“ befassen und darf sich nicht auf nachfolgende Tagesordnungspunkte der Sitzung beziehen. Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen dürfen inklusive Begründung maximal drei Minuten in Anspruch nehmen und sollten dem Oberbürgermeister möglichst drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden, damit eine Beantwortung in der Sitzung möglich ist. Ansonsten erfolgt die Beantwortung schriftlich oder in der nächsten Fragestunde für Einwohner/innen. Nach der Beantwortung durch den Oberbürgermeister haben auch die Fraktionen Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Der Fragesteller kann eine Zusatzfrage stellen.

Geschäftsordnung des Stadtrats, § 23 - Fragestunde für Einwohner/innen

(1) Die Einwohner/innen und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

(2) Die Fragestunde für Einwohner/innen wird von dem/der Oberbürgermeister/in mit Zustimmung des Stadtvorstandes, im Falle der Beschlussunfähigkeit des Stadtvorstandes im Benehmen mit den anwesenden Mitgliedern des Stadtvorstandes, mindestens vierteljährlich anberaumt; sie ist in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung aufzunehmen. Sie soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.

(3) Fragen sollen dem/der Oberbürgermeister/in nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

(4) Der/die Vorsitzende hat Fragen zurückzuweisen sowie die Äußerung von Vorschlägen und Anregungen zu unterbinden, wenn

  1. sie nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder
  2. sie sich auf nachfolgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen oder
  3. sie Angelegenheiten betreffen, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, oder
  4. die reguläre Dauer der Fragestunde für Einwohner/innen bereits um mehr als 15 Minuten überschritten ist, sofern nicht der Rat ihre Verlängerung beschließt.

In den Fällen der Nummer 2 und 4 sind die betreffenden Fragen oder Äußerungen bei der nächsten Fragestunde für Einwohner/innen vorrangig zuzulassen.

(5) Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Die in Absatz 1 Bezeichneten können in jeder Fragestunde für Einwohner/innen nur jeweils eine Frage stellen. Nach der Beantwortung der gestellten Frage ist eine weitere Zusatzfrage zugelassen, die sich auf die Beantwortung der gestellten Frage beziehen soll.

(6) Fragen werden mündlich vom Vorsitzenden beantwortet. Die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, können zu der Antwort kurz, längstens drei Minuten, Stellung nehmen. Kann die Frage in der Fragestunde für Einwohner/innen nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Fragestunde für Einwohner/innen, sofern nicht der/die Fragesteller/in der schriftlichen Beantwortung zustimmt. Der/Die Oberbürgermeister/in hat den Stadtrat über den Inhalt einer schriftlichen Beantwortung zu informieren.

(7) Werden Vorschläge und Anregungen unterbreitet, so können zunächst der/die Vorsitzende, danach die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, hierzu kurz, längstens drei Minuten, Stellung nehmen.

(8) Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Fragestunde für Einwohner/innen nicht statt.