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Urbanes Sicherheitskonzept

Hauptmarkt

Bau der Poller ab 7. Oktober 2024

Ab dem 7. Oktober 2024 beginnt der Bau der Poller an vier Standorten rund um den Hauptmarkt. Auf diese Weise sollen die Menschen auf den besonders belebten Plätzen besser geschützt werden. Versenkbare und feste Sperren verhindern künftig, das unberechtigte Fahrzeuge diesen Bereich nach 11 Uhr befahren können. Auch ein komplettes Durchfahren der Fußgängerzone wird auf diese Weise verhindert.

Sperrungen und Umleitungen

Um die Einschränkungen durch die Bauarbeiten so kurz wie möglich zu halten, werden mehrere Pollerstandorte gleichzeitig gebaut. Alle Gebäude am Hauptmarkt sowie in den Zufahrtsstraßen sind jedoch mit kleineren Einschränkungen und geänderter Wegführung erreichbar.

Die Baustellen in der Simeonstraße und Grabenstraße werden so gestaltet, dass stets halbseitig eine Zufahrt zum Hauptmarkt bestehen bleibt. Lediglich in der Fleischstraße und Dietrichstraße müssen die Einmündungen zum Hauptmarkt aufgrund der geringen Fahrbahnbreite vollständig gesperrt werden. Hier bestehen zudem eingeschränkte Wendemöglichkeiten. Zu Fuß und mit dem Fahrrad sind beide Baustellen jedoch weiterhin passierbar.

Die Karte zeigt die Verkehrsregelungen während der Bauphase der Pollere rund um den Hauptmarkt im Oktober und November 2024.

Zum Vergrößern bitte auf die Karte klicken!

(1) Hauptmarkt (7. Oktober bis 26. November)

  • Einfahrt/Ausfahrt: Durchgängig über die Grabenstraße möglich, Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Über die Simeonstraße, Fleischstraße und Dietrichstraße bis zur Einrichtung der dortigen Baustellen möglich

(2) Fleischstraße (28. Oktober bis 13. November)

  • Einmündung zum Hauptmarkt gesperrt
  • Einfahrt/Ausfahrt: Über die Fleischstraße
  • Eingeschränkte Wendemöglichkeit bis 3,5 Tonnen in Höhe des ehemaligen Kaufhofs

(3) Grabenstraße (15. Oktober bis 29. November)

  • Einfahrt/Ausfahrt: Weiterhin mit Einschränkungen möglich (Durchfahrtsbreite maximal 4,50 Meter)

(4) Simeonstraße (7. Oktober bis 26. November)

  • Einfahrt: Über die Simeonstraße aus Richtung Porta Nigra kommend
  • Ausfahrt: Über die Grabenstraße 

(5) Dietrichstraße (21. Oktober bis 20. November 2024)

  • Einmündung zum Hauptmarkt gesperrt!
  • Einfahrt: Über die Walramsneustraße bis Höhe Frankenturm möglich
  • Ausfahrt: Über die Wilhelm-Rautenstrauch-Straße und Walramsneustraße
  • Vom Hauptmarkt kommend keine Wende- und Einfahrtsmöglichkeit

Inbetriebnahme der Poller

Die Poller am Hauptmarkt bleiben bis Abschluss des letzten Standortes unten. Sie werden voraussichtlich im Dezember 2024 aktiviert. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie dann außerhalb der Lieferzeiten (11 bis 6 Uhr) eine Vignette, um die Poller runterfahren zu können.

Wie erhalten Sie eine Vignette?

Eine Vignette erhalten Sie nur in Verbindung mit einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone.  Diese Genehmigung können Sie beantragen, wenn Sie einen Stellplatz im Pollerbereich des Hauptmarktes besitzen oder aufgrund Ihrer Tätigkeit eine zwingende Notwendigkeit zum Einfahren besteht.       

Sie haben bereits eine schriftliche Ausnahmegenehmigung, aber noch keine Vignette? 

Wenden Sie sich einfach an die Straßenverkehrsbehörde, um die Vignette zu erhalten. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Schreiben. 

Bitte beachten Sie: Wir erwarten eine hohe Nachfrage, weshalb es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir empfehlen daher, die Vignette rechtzeitig zu beantragen. Für einmalige Einfahrten, z.B. wegen eines Umzugs, kann eine Einmal-Einfahrt (Absenken der Poller mittels Telefonanruf) beantragt werden. 

Diese Regeln gelten während der Lieferzeit – auch ohne Poller

Zwar sind während der Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr morgens die Poller unten, trotzdem darf man die Fußgängerzone auch dann nur in bestimmten Fällen befahren. Das regelt die Straßenverkehrsordnung und gilt auch unabhängig von den Pollern. 

  • Ohne Ausnahmegenehmigung: Laden und Liefern, Menschen mit Behinderung, Bringen und Abholen von Personen für Arzttermine
  • Nur mit Ausnahmegenehmigung: Stellplatzinhaber, Taxis und Fahrdienste der Sozialstationen, Einfahren und Parken für Handwerksbetriebe, Bestattungsunternehmen, Reinigungsfirmen, Pflegedienste, Brautpaar, u.a.