Sprungmarken

Mögliche Probleme bei Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise

Die Stadt Trier informiert hiermit über eine mögliche Gefährdung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch abstehende Nagelplatten bei Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise. Hierzu stellt es unter "Downloads" entsprechende Hinweise der Bauministerkonferenz als PDF-Dokumente zur Verfügung.

Das Amt für Bauen, Umwelt, BauBürgerBüro empfiehlt Eigentümern und Verfügungsberechtigten dringend, Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise zu überprüfen. Grund dafür ist ein in jüngerer Zeit vermehrt festgestelltes neues Schadensbild: Nagelplattenverbindungen, bei denen die Nagelplatten nicht mehr ausreichend an den Holzstäben anliegen.

Die Schäden können zu einer Gefährdung der Standsicherheit der betroffenen Konstruktionen führen.

Nach § 3 Abs. 1 der LBauO sind bauliche Anlagen unter anderem so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Der Eigentümer / Verfügungsberechtigte trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung, das heißt Wartung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung sowie die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage. Das gilt gleichermaßen für bauliche Anlagen von privaten Eigentümern und Verfügungsberechtigten wie von Bund, Ländern oder kommunalen Körperschaften.

Für Rückfragen steht Ihnen Mohamed Saleh von der städtischen Bauaufsicht unter der Telefonnummer 0651/718-2639 gerne zur Verfügung.