Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dieser Völkerrechtsvertrag wurde am 12. Oktober 2017 von Deutschland ratifiziert und ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.
Die Istanbul-Konvention umfasst 81 Artikel in 12 Kapiteln. Thematische Schwerpunkte sind:
Die Istanbul-Konvention umfasst alle Formen von Gewalt:
Auf Bundes- und Landesebene wurden bereits einige Verpflichtungen der Istanbul-Konvention umgesetzt.
Mit Beschluss des Stadtrats im März 2021 wurden auch in Trier die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen, die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen und einen Aktionsplan zu erstellen. Die Koordination für die Steuerung und Entwicklung des Aktionsplans liegt beim Jugendamt der Stadt Trier.
Auftaktveranstaltung:
Am 12. Mai 2022 findet von 9 bis 12 Uhr die Auftaktveranstaltung zur Erstellung des Aktionsplans in Trier statt.
Die Auftaktveranstaltung dient als Startschuss für die anschließende Arbeitsphase, in der Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt auf allen relevanten gesellschaftlichen Ebenen identifiziert und erfasst werden sollen.
Über die weiteren Schritte, Vorgehensweisen und Neuigkeiten werden wir Sie regelmäßig auf dieser Seite informieren.