Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dieser Völkerrechtsvertrag wurde am 12. Oktober 2017 von Deutschland ratifiziert und ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.
Die Istanbul-Konvention umfasst 81 Artikel in 12 Kapiteln. Thematische Schwerpunkte sind:
Die Istanbul-Konvention umfasst alle Formen von Gewalt:
Auf Bundes- und Landesebene wurden bereits einige Verpflichtungen der Istanbul-Konvention umgesetzt.
Mit Beschluss des Stadtrats im März 2021 wurden auch in Trier die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen, die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen und einen Aktionsplan zu erstellen.
Seit Oktober 2023 liegt die Koordination für die Steuerung und Entwicklung des Aktionsplans bei der kommunalen Gleichstellungsstelle der Stadt Trier.
Bis zum Herbst 2025 soll ein Aktionsplan für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Trier erstellt werden. 2024 erfolgt dazu eine Bestands- und Bedarfsaufnahme, die relevante Schutzlücken in der Gewaltprävention und -intervention in Trier erfassen soll. Im Jahr 2025 erfolgt die Auswertung der Daten und die Entwicklung des Aktionsplan.