Sprungmarken

Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dieser Völkerrechtsvertrag wurde am 12. Oktober 2017 von Deutschland ratifiziert und ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.

Die Istanbul-Konvention umfasst 81 Artikel in 12 Kapiteln. Thematische Schwerpunkte sind:

  • Prävention (Artikel 12-17 Istanbul-Konvention)
  • Schutz und Unterstützung (Artikel 18-28 Istanbul-Konvention)
  • Materielles Recht (Artikel 29-48 Istanbul-Konvention)
  • Verfahrensschutz und Schutzmaßnahmen (Artikel 49-58 Istanbul-Konvention)
  • Migration und Asyl (Artikel 59-65 Istanbul-Konvention)

Die Istanbul-Konvention umfasst alle Formen von Gewalt:

  • Körperliche Gewalt
  • Psychische Gewalt
  • Sexualisierte Gewalt
  • Soziale Gewalt
  • Ökonomische Gewalt
  • Cybergewalt
  • Stalking

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Trier

Auf Bundes- und Landesebene wurden bereits einige Verpflichtungen der Istanbul-Konvention umgesetzt.
Mit Beschluss des Stadtrats im März 2021 wurden auch in Trier die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen, die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen und einen Aktionsplan zu erstellen. Die Koordination für die Steuerung und Entwicklung des Aktionsplans liegt bei der kommunalen Gleichstellungsstelle der Stadt Trier.

 
Verweisliste