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Kulturspektrum im Palais Walderdorff

Kulturspektrum

Seit Juni 2022 betreibt das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz das Kulturspektrum im Palais Walderdorff am Domfreihof als Konzeptraum für die freie Szene. Wechselnde Kulturinitiativen haben seitdem die Möglichkeit, die Räumlichkeiten für ihre Projekte und Programme zu günstigen Konditionen zu nutzen. Besuchen Sie für weitere Informationen www.kulturspektrum-trier.de.

Interessenbekundung für künstlerische Nutzungen 2025/2026

Um den unterschiedlichen Bedarfen der freien Szene gerecht zu werden, basiert die Raumvergabe für die Jahre 2025 und 2026 auf einer Interessenbekundung.

Folgende Zeitfenster können vergeben werden:

  • Vier bis sechs Monate
  • Ein bis vier Monate
  • Einzeltermine bis zwei Wochen

Der Ablauf der Raumvergabe ist für die Jahre 2025/2026 folgendermaßen geplant:

  • Abgabe des Formulars für die Interessenbekundung
  • Zuteilung der unterschiedlichen Zeitfenster durch das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz und entsprechende Information an die Kulturschaffenden
  • Ausarbeitung des Projektvorhabens durch Kulturschaffende
  • Bewertung des Projektvorhabens durch die Jury und finale Zu-/Absage
  • Kurzfristigere Vergabe der verbleibenden Zeitfenster auf Anfrage und je nach Bedarf

Die Konditionen für die Nutzung des Kulturspektrums sind wie folgt:

  • Mietfreiheit
  • Anteilige Nebenkostenpauschale in Höhe von 100 Euro pro Woche bzw. 400 Euro pro Monat
  • Ergänzende Förderung durch das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz auf Antrag möglich
  • Kostenfreie Nutzung des vorhandenen Inventars, dazu zählen beispielsweise
    • Mobile Podesterie und Bestuhlung, Steh- und Klapptische, Sitzsäcke
    • Raum- und Bühnenbeleuchtung sowie mobile Beschallungsanlage
    • Thekenanlage und gastronomische Grundausstattung
    • Hygiene- und Reinigungsmaterialien 
    • Ausstellungswände
  • Bei mehreren Interessenten für Einzeltermine werden diese seitens des Amts für Stadtkultur und Denkmalschutz in ein gemeinsames Zeitfenster gelegt. Für dieses Zeitfenster wird je nach Format ggf. ein erweitertes Inventar bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt, um Synergien zu erzeugen. 
  • Betreiberpflichten werden gemäß der Versammlungsstättenverordnung auf den Nutzer übertragen, sprich die Projekte oder Veranstaltungen müssen von qualifizierten Personen betreut werden
  • Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung vor Projektbeginn obligatorisch

Für die Interessenbekundung an einer Nutzung in den Jahren 2025/2026 ist das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis zum 22. Juli 2024 per E-Mail an stadtkultur@trier.de einzureichen.

Bewerbungen für künstlerische Nutzungen 2024

Initiativen aus der Kulturszene können sich in 2024 mit einem temporären Nutzungskonzept für eine Dauer von mindestens vier, maximal acht Wochen beim Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz bewerben. Die Projekte sollen sich durch einen interdisziplinären Ansatz, Experimentierfreude und künstlerische Qualität auszeichnen und die Leitlinien für den Konzeptraum sowie das Informationsblatt für künstlerische Nutzungen berücksichtigen.

Das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz stellt die Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung und übernimmt einen Großteil der Nebenkosten. Von den Nutzenden ist eine anteilige Nebenkostenpauschale in Höhe von 400 Euro pro Monat ist zu entrichten. Vor Beginn der Nutzung wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die die Betreiberpflichten gemäß der Versammlungsstättenverordnung für die Dauer der Nutzung überträgt. Zudem sollte eine Veranstalterhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Für die Bewerbung 2024 sind folgende Unterlagen einzureichen:

Bei Interesse an einer Nutzung im Jahr 2024 informieren Sie sich bitte beim Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz: stadtkultur@trier.de, Telefon: 0651 718 1412. Bewerbungen können laufend eingereicht werden.
Das Kulturspektrum steht aufgrund von Ausstattungs- und Instandhaltungsmaßnahmen voraussichtlich bis Juli 2024 nicht für Nutzungen zur Verfügung.

Über die Vergabe der Nutzungen und der Zeitfenster entscheidet eine Fachjury, die aus dem Kulturdezernenten, dem Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz, dem TUFA e.V., der Europäischen Kunstakademie, der bühne1 e.V. und der Studierendenvertretung besteht. Die Ergebnisse werden rechtzeitig bekannt gegeben.