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Altlasten

Informationen der Unteren Bodenschutzbehörde

Bei Grundstücken, die einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden sollen, kann sich die Altlastenfrage stellen. Dies bedeutet eine Prüfung, ob aus der Vornutzung der Liegenschaft Gefährdungen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und menschliche Gesundheit vorliegen und einer geplanten Folgenutzung entgegen stehen können.

Altlasten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz sind Flächen, auf denen schädliche Bodenveränderungen zu besorgen sind oder von denen sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen.

Es wird unterschieden zwischen Altablagerungen und Altstandorten:

  • Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt oder abgelagert wurden.
  • Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Aufgabe von Seiten der Verwaltung ist die Koordinierung der Bereiche Altlasten bei Bau- und Konversionsprojekten sowie die Erteilung von Auskünften aus dem Abfalldeponiekataster und der Betriebsflächendatei.

 
Zuständiges Amt
 
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