Die betreffenden Siedlungsbereiche werden von den Kommunen als räumlich begrenzte Programmgebiete ausgewiesen. Die Zielsetzungen und Maßnahmen zur Programmumsetzung werden jeweils in "Integrierten Entwicklungskonzepten" festgeschrieben (siehe "Downloads" auf der rechten Seite). Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch den Bund, die Länder und die Kommunen. Zur Steuerung der Programmumsetzung sowie zur Vernetzung aller beteiligten Akteure werden in jedem Gebiet Quartiersmanagements eingerichtet.
Die Stadt Trier verfügt derzeit über drei Soziale-Stadt-Gebiete:
Die Projektsteuerung obliegt bei der Stadt Trier für die Gebiete Nord und West dem Amt für Soziales und Wohnen, Aufgabenbereich Wohnungswirtschaft und Sozialplanung. Für Ehrang ist das Amt für Soziales und Wohnen für das Quartiersmanagement zuständig, das Stadtplanungsamt für die baulichen Maßnahmen.
Die drei Soziale Stadt-Gebiete im Stadtplan: