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Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

Dagmar Barzen und Klaus Jensen bei der Vertragsunterzeichnung
Dagmar Barzen, Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, und Klaus Jensen, Oberbürgermeister der Stadt Trier, bei der Vertragsunterzeichnung.

Die Landesregierung hat am 8. Juni 2010 die „Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen“ beschlossen. Mit dieser Reformagenda hat die Landesregierung umfangreiche und weitreichende Maßnahmen beschlossen, welche entscheidend zur Verbesserung der kommunalen Finanzen beitragen werden. Neben einigen Sofortmaßnahmen, von denen auch die Stadt Trier bereits profitiert (Stichwort: Zinsgarantie und Stärkung des Soziallastenansatzes) wurde zum 1. Januar 2012 der „Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ eingerichtet.

Der KEF-RP ist ein Baustein mit mittel- bis langfristiger Wirkung und ist beginnend ab dem 1. Januar 2012 auf eine Laufzeit von 15 Jahren bis Ende 2026 angelegt. Jede Kommune, das heißt auch die Stadt Trier, vertreten durch den Stadtrat, entscheidet grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ob sie am Entschuldungsfonds teilnimmt oder nicht.

Der Stadtrat der Stadt Trier hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 dem Beitritt der Stadt Trier zum KEF-RP zugestimmt und Oberbürgermeister Klaus Jensen beauftragt, den entsprechenden Vertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abzuschließen. Der Vertrag wurde am 20. November 2012 von der Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Frau Dagmar Barzen, als Vertreterin des Landes Rheinland-Pfalz und dem Oberbürgermeister der Stadt Trier, Herrn Klaus Jensen, unterzeichnet.

Zahlen

Für die Stadt Trier eröffnet der KEF-RP ein nachhaltiges Entschuldungsangebot für ein Schuldenvolumen von rund 252,643 Millionen Euro. Die Finanzierung des Fonds sieht vor, dass ein Drittel von den Kommunen selbst, zum Beispiel durch Einsparungen und/oder Ertrags- und Einzahlungserhöhungen zu leisten ist. Im Fall der Stadt Trier beträgt dieser Konsolidierungsbeitrag rund 4,394 Millionen Euro. Ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht und stammt somit von der Solidargemeinschaft der kommunalen Familie; das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt.

Über die gesamte Laufzeit von 15 Jahren kann die Stadt Trier somit eine Entschuldungshilfe in Höhe von rund 197,718 Millionen Euro empfangen bzw. zu einem Drittel selbst „erwirtschaften“.

Die Reduktion der Kredite zur Liquiditätssicherung bezieht sich jedoch nur auf den Altbestand aus 2009. Nach der aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Stadt Trier muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass das Ziel einer nachhaltigen Entschuldung der Stadt Trier auch mit dem Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz nicht erreicht werden kann. Daher geht die Verwaltung nach dem derzeitigen Stand der Dinge davon aus, dass die Stadt Trier zu den wenigen „besonders belasteten Teilnehmern.... [gehört], denen es zumindest in der mittelfristigen Prognose trotz der Entschuldungshilfen und einer strengen Haushaltsdisziplin nicht möglich sein wird, eine .... Netto-Tilgung ihres Liquiditätskreditbestandes zu realisieren. In diesem Fällen soll es gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 Muster 2 „Konsolidierungsvertrag“ ausnahmsweise ausreichen, dass die bestehenden Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten bzw. die Begründung neuer Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten wenigstens im möglichen Umfang vermindert werden.“

Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Trier

Der zwischen der Stadt Trier und dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossene Konsolidierungsvertrag und die für den Beitritt der Stadt Trier zum KEF-RP beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen stehen als als PDF-Dokumente zum Download bereit.

 
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