Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden in Trier sowohl die Europawahl als auch die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt. Alle Wahlberechtigten haben jeweils eine Stimme. Rechtsgrundlagen sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).
Allgemeine Informationen zur Europawahl
Am selben Tag finden auch die allgemeinen Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt. Hierbei handelt es sich gleich um mehrere Wahlen. In der Stadt Trier werden insgesamt 39 Wahlen abgehalten: Der Trierer Stadtrat sowie die 19 Ortsbeiräte werden nach der personalisierten Verhältniswahl mit unterschiedlicher Anzahl an Stimmen gewählt. Die insgesamt 19 Ortsvorstehenden werden hingegen nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl mit einer Stimme gewählt. Rechtsgrundlagen sind das Kommunalwahlgesetz (KWG), die Kommunalwahlordnung (KWO) sowie die Gemeindeordnung (GemO).
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen in Trier
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 22. April 2024, 18 Uhr bei Wahlleiter Wolfram Leibe, Am Augustinerhof, 54290 Trier schriftlich eingereicht werden. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern eingereicht werden.
Hinweise und Informationen für Wahlvorschlagsträger und -trägerinnen folgen noch.
Am 6. Mai 2024 öffnet das Briefwahlbüro der Stadt Trier im früheren Bürgeramt im Rathaus am Augustinerhof. Ab diesem Termin können Bürgerinnen und Bürger dort Briefwahlunterlagen beantragen, abholen oder auch direkt dort wählen. Die Öffnungszeiten werden frühzeitig bekanntgegeben.