Bisher gibt es im Trierer Stadtgebiet keine Windkraftanlagen. Vor dem Hintergrund der Energie- und Klimakrise und einer geänderten Gesetzeslage soll sich das ändern: Die Stadt Trier möchte Platz für Windkraftanlagen schaffen und hat deshalb die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) auf den Weg gebracht. (Beschluss des Stadtrats vom 28. September 2022). Damit behält die Stadt die Steuerungshoheit und kann eigene Ausschlusskriterien festlegen.
Die neue Bundesgesetzgebung, wonach der Ausbau der Windenergie im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und zwei Prozent des Bundesgebiets für Windkraftanlagen reserviert werden sollen, hat eine zusätzliche Dynamik in die Debatte gebracht. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich als Ziel sogar einen Flächenanteil von 2,2 Prozent bis 2030 gesetzt, zu dem auch die Stadt Trier einen Beitrag leisten kann.
Im Flächennutzugsplan werden Potenzialflächen für die Windkraft ausgewiesen, um festzulegen, wo Windkraftanlagen gebaut werden können. Im Rahmen der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans sollen sechs Potenzialflächen mit insgesamt circa 99 Hektar für die Entwicklung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Das entspricht rund 0,8 Prozent der Stadtfläche.
Als erster Verfahrensschritt folgte noch 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Zugleich wurde der Stadt Trier für die Fortschreibung ihres FNP von der zuständigen Landesbehörde die Auflage erteilt, ihren Landschaftsplan fortzuschreiben. Außerdem musste eine Zielabweichung vom regionalen Raumordnungsplan beantragt werden. Den Zulassungsbescheid hierfür hat die Stadt Trier im Oktober 2024 erhalten.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit am 20. März 2025 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger über das Thema Windenergie und die Planung von Windrädern informieren. In einer Podiumsdiskussion sprachen Fachleute hierbei über die Chancen und Herausforderungen der Windkraft. Die zugehörige Präsentation finden Sie bei den Downloads auf dieser Seite.
Als nächster Verfahrensschritt folgt der Stadtratsbeschluss über die öffentliche Auslegung. Nach dieser öffentlichen Auslegung finden eine Abwägung und Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen statt. Abschließend erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat und die Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Es ist geplant, dieses Verfahren bis Ende 2025 abzuschließen. Für den Bau jeder einzelnen Windkraftanlage ist jeweils noch ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.
Im Einzelnen sollen im Flächennutzungsplan nach derzeitigem Stand folgende Potenzialgebiete für die Ansiedlung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden:
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