Sprungmarken

Wahl des Beirats für Migration und Integration 2024


Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich der Wahltermin in der Stadt Trier wahrscheinlich verschieben wird. Vorbehaltlich eines Beschlusses des Stadtrats, wird der neue Wahltermin erst im Dezember 2024 sein. Bis zu einem neuen Beschluss, voraussichtlich am 17. September 2024, liegt allen Angaben auf dieser Seite weiterhin der 10. November 2024 als Wahltermin zugrunde. Der Bereich Wahlen bittet um entsprechende Beachtung.


Am Sonntag, 10. November 2024, findet in Trier die Wahl des Beirates für Migration und Integration statt. Die 13 Mitglieder des Beirats vertreten die Interessen der in Trier lebenden ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund bei der politischen Willensbildung in der Stadt.

Wahlberechtigt sind am Wahltag

  • alle ausländischen oder staatenlosen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Personen mit Migrationshintergrund,
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Trier gemeldet sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auf dem Stimmzettel stehen die zugelassenen Listen zur Wahl. Die Wahlberechtigten können insgesamt 13 Stimmen vergeben. Dabei steht es den Wählerinnen und Wählern offen, ob sie

  • per Listenwahl alle Stimmen einem Wahlvorschlag geben,
  • die Stimmen einzelnen Kandidaten aus verschiedenen Parteien zuweisen (panaschieren) und/oder
  • einzelnen Bewerbern mehr als eine Stimme und maximal drei Stimmen geben (kumulieren).

Wahlvorschläge

Parteien, Vereine und Wählergemeinschaften können bis Montag, 23. September 2024, 18:00 Uhr, Wahlvorschläge beim Bereich Wahlen einreichen. Wählbar sind grundsätzlich alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trier. Die notwendigen Antragsformulare (Wahlvorschlag, Niederschrift der Aufstellungsversammlung, Einverständniserklärung und Wählbarkeitsbescheinigung) sind im Download-Bereich verfügbar oder auf Anfrage beim Bereich Wahlen erhältlich.

Der Bereich Wahlen berät die Wahlvorschlagsträger während des gesamten Wahlvorschlagsverfahrens und übernimmt die Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss.