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Kind in KiTa anmelden

Leistungsbeschreibung

  • Kindertagesstätte Aufnahme 
  • Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
  • Kontakt vorher möglich und sinnvoll
  • Anmeldung über örtliches Verfahren
  • Zuständige Stelle:

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Spezielle Hinweise für Trier

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Trier:

  • Kita Alt-Tarforst
  • Feyen
  • Trimmelter Hof
  • Deutsch-Französiche Kindertagesstätte
  • Im Freschfeld
  • Esricher Weg

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle. Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können oder andere Gründe vorliegen, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden. 

Spezielle Hinweise für Trier

Anmeldung 

Online Portal

  • bietet einen Überblick über die verschiedenen Betreuungsformen der Trierer Kindertageseinrichtungen
  • anhand individueller Kriterien wie z. B. Stadtteil, Betreuungszeiten, Art des Trägers etc. kann nach passenden Kitas gesucht werden
  • aktuelle Informationen über das Angebot und die Verfügbarkeit von freien Plätzen in den Einrichtungen
  • eine Vormerkung zur Warteliste ist ebenfalls möglich

Zuständige Stelle

Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.

Anträge / Formulare

Das hängt davon ab, ob Ihr Jugendamt ein bestimmtes Anmelde-Verfahren vorgibt. Oft besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in einer Kita / bei einer Kindertagespflege-Person zu melden.

Wenn Ihr Kind noch unter 1 Jahr alt ist, muss manchmal ein Nachweis über eine Arbeit vorgelegt werden. Die Kita oder das Jugendamt wird Ihnen das mitteilen.

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Ob es ein festes Verfahren gibt oder ob Eltern sich selbst bei Kitas/ Tagespflegestellen melden müssen, ist in den 41 Jugendamtsbezirken in Rheinland-Pfalz unterschiedlich. Sie können sich oft direkt in einer Kita vorstellen (oder bei der Kindertagespflege) oder auf der Homepage Ihres Jugendamtes nach einer passenden Kita suchen. 

Einige Jugendämter bieten Online-Portale für die Platzsuche und Anmeldung an. 

Gebühren / Kosten

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Kitas:

In Rheinland-Pfalz sind Kita-Plätze ab dem 2. Geburtstag Ihres Kindes beitragsfrei.

Das heißt für Kinder bis zum 2. Geburtstag und ab dem Schuleintritt kann ein Beitrag erhoben werden.

Wenn Sie mehrere Kinder haben, entfällt der Beitrag oft. Für die Höhe ist auch die gewünschte Betreuungszeit für Ihr Kind relevant.

Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein eher geringes Einkommen, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf einen kostenfreien Platz: Ihr Jugendamt trägt dann selbst die Kosten. Das Jugendamt berät Sie dazu, auch darauf haben Sie einen Anspruch.

Tagespflege:

Die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflege kostet oft etwas. Manchmal kostet diese Betreuung auch nach dem 2. Geburtstag noch etwas.

Auch hier können Sie bei geringem Einkommen / ohne Einkommen eine Übernahme der Kosten beim Jugendamt bekommen.

Spezielle Hinweise für Trier

Elternbeiträge in Kindertagesstätten

  • werden für unter Zweijährige (Krippenkinder) und Kinder im Schulalter (Hortkinder) erhoben
  • die Berechnung richtet sich nach Familieneinkommen, Anzahl der Kinder im Haushalt sowie Art und Umfang des Betreuungsplatzes

Besonderheiten

In der Regel werden Plätze für Kinder angeboten, die in der Nähe der Kita leben. Es gibt aber auch Unternehmen mit „Betriebs-Kitas“ und andere Ausnahme-Möglichkeiten.

Wer bestimmt, ob ich einen Platz für mein Kind erhalte?

Ob ein Platz durch die Kita selbst oder das Jugendamt vergeben wird, hängt von den Regelungen vor Ort ab. Das erfahren Sie, wenn Sie einfach nachfragen.

Was mache ich, wenn ich selbst keinen Platz finde?

Ihr Jugendamt ist zuständig dafür, Ihnen bei der Platzsuche zu helfen. Die Jugendämter sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.

Spezielle Hinweise für Trier

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Sprechen Sie Ihr Jugendamt und / oder die Kita früh an, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen. 

Manche Jugendämter geben Anmelde-Fristen aus, bis zu denen jährlich eine Anmeldung für einen Platz erfolgen soll.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Deutsch-Französische Kindertagesstätte

Simone-Veil-Str. 9
54296 Trier

Telefon: +49 651 141732

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesbetreuung

Eurener Str. 48a
54294 Trier
(Gebäude 4)

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Alt-Tarforst

Zum Schombert 29
54296 Trier

Im alten Garten 22
54296 Trier

Telefon: +49 651 20066100

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Estricher Weg

Estricher Weg 13
54294 Trier

Telefon: +49 651 99189810

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Feyen

Peter-Scholzen-Str. 35
54296 Trier

Telefon: +49 651 9930160
Fax: +49 651 9930161

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Im Freschfeld

Von-Babenberg-Straße 26
54296 Trier

Telefon: +49 651 99528724

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Trimmelter Hof

Langflur 34
54296 Trier

Telefon: +49 651 999077-0
Fax: +49 651 999077-2

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätten Elternbeiträge

Eurener Str. 48a
54294 Trier
(Gebäude 4)

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

sowie nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de