Seit 1. März ist es auch in Siedlungen verboten, Hecken, Gebüsche und
andere Gehölze während der Schonzeit, die erst am 30. September endet,
zurückzuschneiden oder zu entfernen. Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Diese Änderungen sind im neuen Bundesnaturschutzgesetz geregelt, das in weiten Teilen das bis
dahin maßgebliche Landesnaturschutzgesetz ersetzt.