Leistungsbeschreibung
Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Spezielle Hinweise für Trier
- bei Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes wie z. B. Aktualisierung der Körpergröße, Augenfarbe (bei Babys) oder zur Einfügung eines neuen Fotos kann der gültige Kinderreisepass geändert werden
- wird eine Anschriftenänderung im Kinderreisepass gewünscht, kann der aktuelle Wohnort mit einem Stempel ausgewiesen werden
- die Anschrift wird nicht vermerkt
Hinweis:
- Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
- künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz zugehörig ist. Bei Umzug ist es die Passbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.
Spezielle Hinweise für Trier
Anträge / Formulare
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich durch ein Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
- leben die Eltern zusammen, ist es ausreichend, wenn einer der Eltern den Antrag stellt
- persönliches Erscheinen des Kindes erforderlich
- jederzeit während der Gültigkeit des Dokumentes möglich
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- Reisepass
- Meldebestätigung (aktuell)
Spezielle Hinweise für Trier
- bisheriger Kinderreisepass
- Ausweisdokument des vorsprechenden Elternteils
- ggfls. aktuelles biometrisches Lichtbild
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
Gültigkeit
- das Ablaufdatum des Kinderreisepasses beträgt ab dem Tag der Aktualisierung / Änderung ein Jahr
- maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- Passgesetz
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Muss ein Babyfoto im Kinderreisepass ausgetauscht werden, wenn das Kind älter geworden ist?
- Nein, in Deutschland nicht verpflichtend
- Auf Wunsch kann auf den Folgeseiten ein aktuelles biometrisches Foto angebracht werden
- Für das Reisen in manche Länder ist das aktuelle biometrische Foto allerdings erforderlich
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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