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Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen

Leistungsbeschreibung

Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, können Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zugeteilt werden. Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Steuerbefreit können beispielsweise Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sein. Daneben können Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, die ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und die hierbei eingesetzten Fahrzeuge Kennzeichen mit grüner Beschriftung erhalten. bestimmte Anhänger.
Liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht mehr vor, muss  das Kennzeichen mit grüner Beschriftung zurückgegeben werden und von der Zulassungsbehörde ist eines mit schwarzer Beschriftung auszufertigen.

Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen dürfen nur für die Zwecke eingesetzt werden, die für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer maßgeblich waren. Wird das Fahrzeug für einen anderen Zweck verwendet, so stellt dies ein Vergehen gegen das Steuergesetz dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Spezielle Hinweise für Trier

Antragstellung

  • erforderlich bei einer Umfärbung des Kennzeichens von schwarz auf grün oder von grün auf schwarz
  • erfolgt auch im Rahmen einer An-, Um- oder Wiederanmeldung
  • erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten
    • bei mehreren Fahrzeugen genügt eine Vollmacht mit allen aufgelisteten Fahrgestellnummern

Vordrucke

  • Bestätigungsformular für Grünkennzeichen (Landwirtschaft)
    • liegen im Fachamt vor 
    • ist vor Ort auszufüllen und zu bestätigen 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. 

Gebühren / Kosten

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Benötigte Unterlagen

Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, werden durch Klicken auf den jeweiligen Link angezeigt:

Um die Steuerbefreiung nachweisen zu können, wird empfohlen, den entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes / die entsprechende Bestätigung des Hauptzollamtes der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Spezielle Hinweise für Trier

Umfärbung des Kennzeichens

  • das Fahrzeug ist bereits zugelassen:
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • aktuellen Kennzeichen 
    • zusätzlich zum Nachweis der Steuerbefreiung ist vor Ort ein Formular auszufüllen, dieses liegt beim Fachamt vor  
    • zum Kontonachweis für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuern:
      • Sepa-Lastschriftmandat und Kontonachweis:
        • EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein), Kontoauszug, Bestätigungsschreiben der Bank, bei Firmen Briefbogen
        • Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden. Auf dem Lastschriftformular müssen dann die Angaben zur Bankverbindung der anderen Person aufgenommen werden, zusätzlich ist auch die Unterschrift des Halters erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zur Zulassung durch einen Dritten:
      • gut lesbare Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers und des SEPA Lastschriftmandates sind ausreichend
  • im Rahmen der An- Um- oder Wiederzulassung:
    • Hinweise zu den Unterlagen bitte entsprechend den jeweiligen Angaben unter den Zulassungsvorgängen beachten

Besonderheiten

Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 12
54411 Hermeskeil

Montag 07:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr

Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Telefon: 115
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Montag 07:30 - 10:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr

Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen