Leistungsbeschreibung
- Geburtenregister Ausdruck
- Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Die Urkunde wird einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als Ausdruck aus dem elektronischen Register oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch ausgestellt.
- Die Beantragung kann persönlich, per Post oder Telefax erfolgen.
- Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre) sind:
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
- Ehegatten oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
- Es fallen ggf. Gebühren an.
- zuständig: Standesamt
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- Ausdruck aus dem elektronischen Register oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste. Hierfür können eventuell Gebühren anfallen.
Spezielle Hinweise für Trier
- über die Geburtszeit kann eine kostenpflichtige Bescheinigung ausgestellt werden
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre) sind:
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
- Ehegatten oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich, im Regelfall, an das Standesamt, welches das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.
Zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsortes
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Name, Vorname der Eltern,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung per Mail:
- Rechnung mit Kassenzeichen wird zur vorherigen Begleichung per Mail gesendet
- Urkunde wird erst versendet, wenn die Gebühr eingegangen ist
Online Verfahren
- die Beantragung online ist empfehlenswert
Vollmacht / Dritte
- bei Antragstellung durch Verwandte in gerader Linie ist keine Vollmacht erforderlich
- andere Personen haben ein berechtigtes Interesse nachzweisen bzw. eine Vollmacht vorzulegen
Gebühren / Kosten
- Gebühr: 13,00 EUR
Für den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar) beträgt die Gebühr
- Gebühr: 6,50 EUR
Bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare beträgt die Gebühr je Stück
- Gebühr:
Die Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung:, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland ist gebührenfrei.
Spezielle Hinweise für Trier
Urkunden
- 12,00 Euro für die erste Urkunde, jedes weitere Exemplar 6,00 Euro
- für Arbeitslosen-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung in Deutschlang gebührenfrei
Bescheinigung über die Geburtszeit
Zahlungsart:
- bei persönlicher Beantragung bar oder EC-Zahlung möglich
- bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung Überweisung auf Grund Rechnung
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch Bevollmächtigte: schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) der Antragstellendensowie den Personalausweis oder Reisepass der Bevollmächtigten im Original oder als beglaubigte Kopie
- für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Spezielle Hinweise für Trier
Bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Mail:
- bei schriftlicher Beantragung ist eine Kopie des Personalausweises ausreichend, diese muss nicht beglaubgt sein
- Angabe des Verwendungszwecks der Urkunde
Bei persönlicher Beantragung:
Besonderheiten
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- bei Postversand ca. 1 Woche
- bei persönlicher Beantragung sofort
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Standesamt - UrkundenDomfreihof 1b
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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