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Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Leistungsbeschreibung

  • Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
  • erforderlich, um entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste zu befördern
  • zuständig: Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

  1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
  2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich
  • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
  • Mindestalter: 21 Jahre;
    bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geistige und körperliche Eignung
  • ausreichendes Sehvermögen
  • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
  • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Trier

Online Terminvereinbarung ist möglich

Gebühren / Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Spezielle Hinweise für Trier

  • 42,60 Euro Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
  • 13,00 Euro Ausstellung des Behördenführungszeugnisses

Zahlungsart

  • Bar/EC

Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Sehtest
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:

  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle

Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zur Ortskundeprüfung: diese ist nicht mehr erforderlich
  • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
  • zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: sollte direkt bei der Führerscheinstelle beantragt werden (alternativ beim Bürgeramt)
  • zusätzlicher Hinweis zum Auszug vom Kraftfahrbundesamt: wird  von der Führerscheinstelle angefordert
  • zusätzlicher Hinweis zur augenärztlichen Untersuchung: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
  • zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten: 
    • immer ein großes allgemeinmedizinisches Gutachten (z. B. vom Hausarzt, Arbeitsmediziner)
    • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung samt Leistungstests
  • Lichtbild ist nicht erforderlich

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 6 - 7 Wochen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen