Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115