Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Bezahlung
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Zusätzlich
Allgemeine Fragen zu Kraftfahrzeug (100 km/h-Plakette beantragen)
Wie schnell darf ich mit einem Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen fahren ?
Ohne Sondergenehmigung / Plakette nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
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54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
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54411 Hermeskeil
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Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
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